Verlangt ein Mandant, der aufgrund einer Abmahnung Kenntnis von der Unvollständigkeit der Markenrecherche hat, die sein Rechtsanwalt für ihn durchgeführt hat, von diesem Anwalt Schadensersatz, muss er sich unter Umständen ein Verschulden des von ihm zur Abwehr der Abmahnung eingeschalteten Zweitanwalts anrechnen lassen.
BGH, Urteil vom 14.10.2010 – I ZR 212/08 – Mega-Kasten-Gewinnspiel
BGB § 254 Abs. 1 Ea, § 278