EuG: Keine Eintragungsfähigkeit des Buchstabenzeichen E für Windkraftanlagen

EuG, Urteil vom 21.05.2008 – T-329/06
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E – Absolute Eintragungshindernisse
– Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der
Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Die Wortmarke E ist zumindest in einer ihrer Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Waren, nämlich Windkraftanlagen, und daher beschreibend.

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BGH: audison

BGH, Urteil vom 10.04.2008 – I ZR 164/05 – audison (OLG Düsseldorf)
MarkenG §§ 11, 17

a) Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus den §§ 11, 17 MarkenG genügt es, dass der Geschäftsherr im Zeitpunkt der Agentenanmeldung Inhaber einer (ausländischen) Anmeldung war, die spätestens im Zeitpunkt der Anspruchsgeltendmachung zur Eintragung geführt hat.

b) Die Eintragung der Marke durch einen Strohmann des Agenten steht der Eintragung der Marke durch den Agenten selbst gleich.

c) Wird eine Agentenmarke auf einen Dritten übertragen, kann der Geschäftsherr die Ansprüche aus §§ 11, 17 MarkenG auch gegenüber dem Dritten geltend machen.

d) Agent oder Vertreter i.S. von §§ 11, 17 MarkenG kann nicht nur der Handelsvertreter sein. Entscheidend ist, dass es sich um einen Absatzmittler handelt, den gegenüber seinem Vertragspartner die Pflicht trifft, dessen Interessen wahrzunehmen. Daran fehlt es sowohl bei reinen Güteraustauschverträgen als auch im Verhältnis zwischen Mitgesellschaftern.

e) Ein Agentenverhältnis i.S. von §§ 11, 17 MarkenG ist anzunehmen, wenn zwischen dem Inhaber der ausländischen Marke und dem Absatzmittler eine Übereinkunft besteht, nach der der Absatzmittler über den bloßen Abschluss reiner Austauschverträge hinaus für den anderen als Vertriebspartner tätig sein soll.

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BPatG: Taschenlampen II

BPatG, Beschluss vom 24.05.2006 – 32 W (pat) 91/97 – Taschenlampen II
MarkenG § 89 Abs. 2 Satz 2

Die Beachtung des Gemeinschaftsrechts und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof hat Vorrang vor der Bindung des Patentgerichts an die einem Zurückverweisungsbeschluss des Bundesgerichtshofes zugrundeliegende Rechtsauffassung (vgl. EuGH Slg. 1974, 33 – Rheinmühlen-Düsseldorf). Dies gilt auch dann, wenn dem Zurückverweisungsbeschluss eine Vorlage des Bundesgerichtshofes an den Europäischen Gerichtshof vorausgegangen ist, sofern sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Nachhinein geändert hat oder in einem wesentlichen Punkt präzisiert worden ist.

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LG Köln: Gesundheitsreisen aus der Apotheke

LG Köln, Urteil vom 10.04.2008 – 31 O 825/07
UWG §§ 3, 4 Nr. 11 i.V.m. § 4 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung

Das Angebot in einer Apotheke einen Katalog über Reisen („Reisen für Ihre Gesundheit – Winter 07/08“) zu verteilen und die darin angebotenen Reisen zu bewerben, verstößt gegen das in § 4 Abs. 5 ApBetrO normierte Gebot der Trennung der Apothekenbetriebsräume von anderweitig genutzten Räumen.

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OLG Köln: Verfahrenskosten bei sofortigem Anerkenntnis

OLG Köln, Beschluss vom 21.01.2008 – 6 W 182/07 – (LG Köln)
BGB § 242; ZPO §§ 93, 99 Abs. 2

Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 27.12.2007 gegen die Kostenentscheidung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln in dem Anerkenntnisurteil vom 05.12.2007 – 33 O 298/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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OLG Saarbrücken: Anforderungen an den Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners

Der Nachweis der Prozessvollmacht hat auf Rüge des Gegners auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2008 – 1 U 461/07 – 145
§ 80 Abs. 1 ZPO

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LG Mannheim: Spielidee eines Würfelspiel ist nicht urheberrechtsschutzfähig

1. Die Spielidee eines Würfelspiels (Spielmaterial, Zahl der Spieler, Spielziel, Spielablauf und Wertung) ist als solche nicht urheberrechtsschutzfähig.

2. Die schriftlich niedergelegte Spielregel (Spielanleitung) kann im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie sich nicht als bloßer Gebrauchstext auf die konkreten Handlungsanweisungen an die Spieler beschränkt, sondern – etwa durch eine auf schöpferischer Tätigkeit beruhender Fabel – darüber hinausgeht.

3. Zum urheberrechtlichen Schutz für Spielenamen.

4. Die Benutzung von Spielenamen zur Bezeichnung des Spiels in einem auf Würfelspiele spezialisierten Nachschlagewerk (beispielsweise als Artikelüberschrift) erfolgt nicht titelmäßig.

LG Mannheim, Urteil vom 29.02.2008 – 7 O 240/07 – Spielidee eines Würfelspiel
§§ 97 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1, 16 UrhG; 823 BGB

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BPatG: DRSB Deutsche Volksbank

BPatG, Beschluss vom 17.06.2008 – 33 W (pat) 82/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 4, 9 MarkenG; §§ 39, 43 Kreditwesengesetz (KWG)

Leitsatz:

Seit der Aufgabe der Bindung der Marke an den Geschäftsbetrieb begründen in der Marke enthaltene Angaben, die sich auf den Anmelder oder Markeninhaber beziehen, grundsätzlich keine Schutzhindernisse mehr nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder Nr. 9 MarkenG. Derartige Schutzhindernisse müssen sich vielmehr aus der Marke an sich in Bezug auf die angemeldeten oder eingetragenen Waren oder Dienstleistungen ergeben.

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BPatG: Orange/Schwarz II

BPatG, Urteil vom 07.07.2008 – 28 W (pat) 22/08 – Orange/Schwarz II
Artikel 2 Markenrichtlinie, § 8 Abs. 1 MarkenG

Leitsatz:

1. Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit konturloser Farbzusammenstellungen.

2. Eine konturlose Farbkombination genügt auch bei eindeutiger und dauerhafter Beschreibung der beanspruchten Farben sowie bei festen Angaben zu den Mengenanteilen der beanspruchten Farben (z. B. 2/3 Orange, 1/3 Schwarz) weder den Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit noch dem markenrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wenn die Markenbeschreibung weder die konkrete Aufteilung der Farbanteile noch deren räumliche Anordnung zu einander festlegt. Denn eine solche Markenbeschreibung führt zu einer unbestimmten Zahl von konkreten Farbzusammenstellungen, die dem Markenschutz nicht zugänglich ist.

3. Selbst die Angabe, dass z. B. mindestens 2/3 einer Farbe zusammenhängend in Erscheinung treten sollen, führt zu einer unbestimmten Zahl konkreter Farbzusammenstellungen.

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