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Deutsches Patent- und Markenamt

2008 December 26
tags:
von RA Dennis Breuer

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Sie ist zuständig für die Erteilung und Verwaltung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern mit Geltung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Organisatorisch ist das Deutsche Patent- und Markenamt dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet. Das DPMA ist mit 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dienststellen München, Jena und Berlin vertreten. Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts ist München.

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Dennis Breuer ist Rechtsanwalt und Herausgeber von markenmagazin:recht. Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner rund um Markenrecht und Markenschutz zur Verfügung. Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder per E-Mail.

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