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Abmahnung Marke Dolce & Gabbana (“D&G”) wegen Plagiaten

2009 November 4

Die Firma Dolce & Gabbana lässt aktuell den Verkauf von angeblichen Fälschungen von Sonnenbrillen mit dem “D&G” Logo abmahnen. Die Abmahnung macht die Verletzung der Marke “D&G” geltend und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung.

Hintergrund

Dolce & Gabbana S.r.l. ist ein italienisches Modeunternehmen gegründet von den beiden Modedesignern Domenico Dolce und Stefano Gabbana.

Dolce & Gabbana kreiert, produziert und vertreibt Kleidungsstücke, Lederwaren, Schuhe und Accessoires unter den Markennamen Dolce & Gabbana und D&G Dolce & Gabbana. Zudem bietet das Unternehmen auch eine Parfum- und Brillenlinie sowie eine Uhren- und Schmuckkollektion an.

Abmahnung

Mit der Abmahnung wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht, sowie Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte angesichts der weitreichenden Konsequenzen nicht ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt abgegeben werden.

Haben Sie Fragen?

Dennis Breuer ist Rechtsanwalt und Herausgeber von markenmagazin:recht. Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner rund um Markenrecht und Markenschutz zur Verfügung. Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder per E-Mail.

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