LG München I, Urteil vom 28.11.2007 – 1HK O 22408/06 – studi.de
§ 14 MarkenG
Markenrechtliche Ansprüche nach § 14 MarkenG bestehen nicht, da es schon an der Voraussetzung eines Handelns im geschäftlichen Verkehr fehlt. Die Inanspruchnahme von Web-Diensten, die – gesponsert durch Werbung – kostenfrei angeboten werden, in einem ansonsten erkennbar privat ausgerichteten Webauftritt lässt, sofern keine anderen Anhaltspunkte bestehen, keine Zielrichtung erkennen, entweder selbst wirtschaftlich tätig zu werden oder gar eine fremde erwerbswirtschaftliche Tätigkeit zu fördern.