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OLG Frankfurt: Markenmäßige Benutzung einer Bildmarke „Medusa“ im Rahmen der Verwendung als Tischmosaik

Leit- oder Orientierungssatz

Für die Frage, ob eine Bildmarke zeichenmäßig oder lediglich als Designelement verwendet wird (hier: Wiedergabe als Tischmosaik), ist auch die Kennzeichnungskraft der Klagemarke sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen Klagemarke und der angegriffenen Ausführungsform von Bedeutung.

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2009 – 6 U 88/08Markenmäßige Benutzung einer Bildmarke im Rahmen der Verwendung als Tischmosaik
Art. 6 EGV 40/94, Art. 9 EGV 40/94

Aufgehoben durch BGH: Medusa Urteil vom 24.11.2011 – I ZR 175/09

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