Schlagwort-Archive: Jugendsprache

BGH: „hey!“ nicht als Marke schutzfähig

Einem Wort-/Bildzeichen, das aus der Kombination einfacher graphischer Elemente mit einem Wort besteht, das vom Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nur als Zuruf, Ausruf oder Grußformel aufgefasst wird, fehlt die konkrete Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 – I ZB 32/09hey!
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Weiterlesen