LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008 – 2a O 314/07 –
§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG
Zur Frage der Haftung eines Dienstanbieters, der im Rahmen des Hosting eine Plattform eröffnet, auf der Anbieter Waren im Internet versteigern können, wenn ein Anbieter gefälschte Markenware zur Versteigerung stellt.
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Internetplattform ebay kommt eine Haftung als Teilnehmer nur in Betracht, wenn sich ein bedingter Vorsatz hierzu bei dem Plattforminhaber feststellen lässt (vgl. BGH GRUR 2004, 860 ff.).