Zwischen den Marken „Coolinaria“ und „Culinaria“ besteht eine für die Gefahr von Verwechslungen hinreichende Ähnlichkeit in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.01.2010 – 6 U 130/09 – „Culinaria“
§§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG