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LG Düsseldorf: Vereinskennzeichen in Gemälde über ein Fußballspiel

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2007 – 2a O 150/06 – Vereinskennzeichen in Gemälde über ein Fußballspiel – Borussia Mönchengladbach

Die Wiedergabe von Vereinsemblemen auf einem Gemälde dient nur der Darstellung der künstlerisch leicht verfremdeten Realität, nicht aber der Unterscheidung von Waren und/oder Dienstleistungen von denen anderer Herkunft. Damit liegt keine markenmäßige Benutzung vor. Darüber hinaus fehlt es deshalb an einer Markenverletzung, weil der Maler sich auf sein durch Art. 5 III GG geschütztes Recht auf Freiheit der Kunst berufen kann.

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