OLG Karlsruhe Urteil vom 07.09.2007 – 4 U 24/07 – Irreführung Fachexperte für Psychologie
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Ziff. 1 UWG i.V.m. §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 UWG
Die Berufsbezeichnung „Fachexperte für Psychologie“ ist irreführend, wenn der Erlangung dieser Bezeichnung keine qualifizierten theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie zugrunde liegen, die einer akademischen Ausbildung, insbesondere der Ausbildung eines Diplom-Psychologen entsprechen. Eine Ausbildung, die fast ausschließlich im Selbststudium durchgeführt wird, genügt diesen Anforderungen in der Regel nicht.