OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007 – I-20 U 10/07 –
§ 6 TDG ; § 4 Nr. 11 UWG
Ist der Zugang zu einer fehlerhaften Anbieterkennzeichnung nach Abschaltung der Eingangsseite mehr oder weniger zufällig oder nur auf komplizierten Weg möglich, wirkt sich der Verstoß nur in geringem Umfang aus, so dass die wettbewerbliche Relevanz nicht festgestellt werden kann.