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OLG Köln: Aztekenofen – Begriff „Aztekenofen“ ist nicht beschreibend für Gartenöfen Urteil vom 21.03.2014 – 6 U 181/13

Leitsätze:

1. Der Begriff „Aztekenofen“ hat im deutschen Sprachraum jedenfalls derzeit keine beschreibende Funktion. Bei der Verwendung dieses Begriffs für die Bewerbung von Gartenöfen aus Terrakotta ist daher von einem markenmäßigen Gebrauch des Begriffs auszugehen.

2. Den Inhaber einer Internetdomain, bei dem davon auszugehen ist, dass er Mitarbeiter des für eine auf dieser Domain erfolgte Markenverletzung verantwortlichen Unternehmens ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast zur näheren Ausgestaltung seiner Stellung in dem Unternehmen und der näheren Umstände, aufgrund derer er die Domain dem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat. Fehlt es an weiterem Vortrag zu diesen Punkten, ist davon auszugehen, dass er die Markenverletzung entweder selbst veranlasst oder zumindest nicht unterbunden hat, obwohl er sie kannte.

OLG Köln, Urteil vom 21.03.2014 – 6 U 181/13 – Aztekenofen
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

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