a) Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ist nicht generell wettbewerbswidrig.
b) Im Einzelfall kann in der Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen.
BGH, Urteil vom 17.05.2001 – I ZR 216/99 – Mitwohnzentrale.de
UWG §§ 1, 3