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“Sonderkommando Preis”: Karstadt zieht Werbung zurück

2009 February 20
von RA Dennis Breuer

Sonderkommando Preis

Agentur: unbekannt für Karstadt
Todesursache: Laut einem Bericht von Spiegel Online verschickte Karstadt einen E-Mail-Newsletter mit verfänglicher Terminologie: Die Warenhauskette hatte darin Aktionsangebote mit dem “Sonderkommando Preis” beworben. Den Begriff “Sonderkommando” verwendeten die Nationalsozialisten für eine Gruppe jüdischer Häftlinge des Vernichtungslagers Auschwitz. Das Wort ist eine typische NS-Verschleierung: Das Häftlingskommando wurde gezwungen, die Deportierten auszuplündern und deren Ermordung vorzubereiten.

Ein Sprecher der Karstadt-Mutter Arcandor zeigte sich gegenüber Spiegel Online verwundert und hielt diese Parallele für weit hergeholt. Heute seien mit “Sonderkommandos” eher polizeiliche Maßnahmen gemeint. Später hieß es dann, die Agentur habe sich nicht an das Briefing gehalten. Karstadt “bedauere die Fehlleistung”. (via Werbeblogger)

Bildnachweis: Spiegel Online

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Dennis Breuer ist Rechtsanwalt und Herausgeber von markenmagazin:recht. Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner rund um Markenrecht und Markenschutz zur Verfügung. Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder per E-Mail.

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