Registernummer: 2001185
Wort-/Bildmarke: DER GRüNE PUNKT
Klassen: 35, 36, 39, 40, 42
(DPMA)
Eines der bekanntesten Markenzeichen der deutschen Konsumgüterbranche verliert seine Bedeutung: „Der Grüne Punkt„, der seit 1991 Verkaufsverpackungen den Entsorgungsweg über die Gelbe Tonne zuweist, wird zum Jahreswechsel überflüssig.
Infolge der Novelle der Verpackungsverordnung entfällt ab dem 1.1.2009 die Kennzeichnungspflicht für Verkaufsverpackungen. Im Anschluß daran wird nun auch die Nutzung der Marke „Der Grüne Punkt“ vollständig von den Verträgen über die Entsorgung von Verkaufsverpackungen entkoppelt.
Zum Thema:
Bericht im Handelsblatt
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 25.08.2008
Der grüne Punkt Online
Haben Sie Fragen?
Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.