Archiv der Kategorie: Markenfriedhof

Manche Marken sterben einen schnellen Tod, andere überdauern Jahrzehnte oder fallen nur vorübergehend in einen Dornröschenschlaf. Zur Erinnerung gibt es den Markenfriedhof.

LG Köln: StudiVZ / …-VZ

Landgericht Köln, Urteil vom 02.05.2008 – 84 O 33/08
§§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Der Unterlassungsanspruch ist aus §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz begründet, weil die von der Antragsgegnerin verwendete Bezeichnung „…-VZ“ geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen.

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adTunes

Nach einer Abmahnung durch die Apple Inc. hat das Musikportal adTunes seinen Namen geändert und nennt sich jetzt roccatune.

Zum Hintergrund:

Aus dem offiziellen Statement von Constantin Thyssen, Gründer und Geschäftsführer von adTunes:

„Als wir uns einen Namen für unser werbefinanziertes und für den Nutzer kostenloses Musikportal überlegt haben, war es uns wichtig, mit dem Namen das Portal zu beschreiben. adTunes lag da auf der Hand – kürzer, prägnanter und einfacher ging es nicht. Eine Verwechslungsgefahr besteht insofern tatsächlich nicht, da sich unser Portal überhaupt nicht mit iTunes vergleichen lässt. Dass sich Apple von der Wahl des Namens gestört fühlt, war nicht unsere Intention und tut uns auch leid.

Wir sind ein wenig verwundert, dass Apple ein recht allgemeines Wort wie Tunes, das übersetzt nichts Anderes als „Melodien“ heißt, als geschützten Begriff versteht.“ Die Apple-Produkte zeichnen sich eigentlich durch den vorangestellten Buchstaben „i“ und weniger durch das Wort „Tunes“ aus (so z.B. iPhone, iPod, iMac, iLife, iWork und natürlich iTunes).

In Anbetracht der Tatsache, dass wir nicht an einem jahrelangen, für beide Seiten mühsamen und kostspieligen Rechtsstreit interessiert sind, sondern all unsere Ressourcen darauf verwenden wollen, ein großes Portal auf die Beine zu stellen, haben wir uns entschieden, juristisch nicht gegen die Forderungen der Apple Inc. vorzugehen, sondern sie zu akzeptieren.