Ein Blick auf den Markenfriedhof deutscher Automarken und ihre Logos:
Trabant
Registernummer: DD623115
Anmeldetag: 05.03.1958
Ein Blick auf den Markenfriedhof deutscher Automarken und ihre Logos:
Trabant
Registernummer: DD623115
Anmeldetag: 05.03.1958
Landgericht Köln, Urteil vom 02.05.2008 – 84 O 33/08 –
§§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Der Unterlassungsanspruch ist aus §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz begründet, weil die von der Antragsgegnerin verwendete Bezeichnung „…-VZ“ geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen.
Nach einer Abmahnung durch die Apple Inc. hat das Musikportal adTunes seinen Namen geändert und nennt sich jetzt roccatune.
Zum Hintergrund:
Aus dem offiziellen Statement von Constantin Thyssen, Gründer und Geschäftsführer von adTunes:
„Als wir uns einen Namen für unser werbefinanziertes und für den Nutzer kostenloses Musikportal überlegt haben, war es uns wichtig, mit dem Namen das Portal zu beschreiben. adTunes lag da auf der Hand – kürzer, prägnanter und einfacher ging es nicht. Eine Verwechslungsgefahr besteht insofern tatsächlich nicht, da sich unser Portal überhaupt nicht mit iTunes vergleichen lässt. Dass sich Apple von der Wahl des Namens gestört fühlt, war nicht unsere Intention und tut uns auch leid.
Wir sind ein wenig verwundert, dass Apple ein recht allgemeines Wort wie Tunes, das übersetzt nichts Anderes als „Melodien“ heißt, als geschützten Begriff versteht.“ Die Apple-Produkte zeichnen sich eigentlich durch den vorangestellten Buchstaben „i“ und weniger durch das Wort „Tunes“ aus (so z.B. iPhone, iPod, iMac, iLife, iWork und natürlich iTunes).
In Anbetracht der Tatsache, dass wir nicht an einem jahrelangen, für beide Seiten mühsamen und kostspieligen Rechtsstreit interessiert sind, sondern all unsere Ressourcen darauf verwenden wollen, ein großes Portal auf die Beine zu stellen, haben wir uns entschieden, juristisch nicht gegen die Forderungen der Apple Inc. vorzugehen, sondern sie zu akzeptieren.
Die Recruiting-Plattform BewerberVZ hat ihren Namen geändert und nennt sich ab sofort BewerberVerzeichnis.
Grund für die Namensänderung: Die Studenten-Community studiVZ (Holzbrinck Networks) hatte erfolgreich gegen BewerberVZ eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der die Nutzung des Namens untersagt wurde.
Die Mathe-Lernplattform MatheVZ, ein Verzeichnis von Prüfungs-, Übungs- und Testunterlagen zum Fach Mathematik, nennt sich jetzt MathLV.
Grund für die Namensänderung: Die Studenten-Community studiVZ (Holzbrinck Networks) hatte MatheVZ wegen Verwechslungsgefahr mit studiVZ abgemahnt.