Achtung Abmahnung! Die Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells verschickt im Auftrag von Frau Jinling Su Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Benutzung des Zeichens „Shaik“ für das Bewerben, Anbieten und den Vertrieb von Parfüm. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt eine entsprechende Abmahnung vor, die sich gegen eine Internetseite richtet, auf der Parfüms von „Designer Shaik“ beschrieben werden. Parfüms von Designer Shaik (Link zur Webseite) werden unter diesem Namen seit 2007 vertrieben.
Die Deutsche Marke „Shaik“ ist mit dem Anmeldetag 09.05.2013 seit dem 30.07.2013 unter der Registernummer 30 2013 003 169 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 14, 18, 20 und 24, u.a. Parfüms und Kosmetik, Uhren und Schuckwaren, Taschen, Textilwaren, Möbel und Einrichtungswaren, eingetragen (Marke via tmdb).
Mit der Abmahnung wird zur Unterlassung der Benutzung der Marke „Shaik“ im geschäftlichen Verkehr für Parfüms aufgefordert und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 13.03.2014 gesetzt. Weiter sollen Anwaltskosten iHv. 2.305,40 EUR aus einem Gegenstandswert von 150.000 EUR erstattet werden.
Wir empfehlen daher, sich im Falle einer Abmahnung umgehend beraten zu lassen. Sollten Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Marke „Shaik“ erhalten haben, beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist. Gerne steht Ihnen die Kanzlei Breuer Lehmann für eine erste Einschätzung zur Verfügung.
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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.