Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner aus Hamburg verschickt im Auftrag Global Merchandising Services Limited Abmahnungen wegen angeblicher Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen durch die Benutzung der Bezeichnung „LEMMY“. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt eine entsprechende Abmahnung gegen einen Händler vor, der auf ebay Aufkleber mit der Aufschrift „LEMMY“ angeboten hatte.
In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Global Merchandising Services Ltd. exklusiv zur Herstellung dem Vertrieb von Merchandisingartikeln der Gruppe „Motörhead“ berechtigt sei. Insbesondere sei das Unternehmen Inhaberin der Marken- und Kennzeichenrechte an den Bezeichnungen „LEMMY“ und „LEMMY KILMISTER“.
Die Verwendung der Bezeichnung „LEMMY“ zur Bewerbung und zum Vertrieb von Merchandisingprodukten ohne die Zustimmung verletze daher die Rechte der Markeninhaberin.
Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Als Gegenstandswert werden € 75.100 angesetzt, die geforderten Anwaltskosten betragen € 1.732,90. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch für „Ermittlungstätigkeiten“ einer GUMPS GmbH in Höhe von € 100 gefordert.
Die bisher im Markenregister des HABM im Bezug auf Motörhead geschützten Marken waren auf Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister persönlich eingetragen:
– EU 009317082 – MOTÖRHEAD (Wortmarke) in den Klassen 6, 9, 12, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 33 und 41
– EU 009439084 – Motörhead England (Wort-Bildmarke) in den Klassen 6, 9, 14, 16, 18, 25, 28, 33 und 41
– EU 013964267 – Motörhead England (Wort-Bildmarke) in den Klassen 30 und 32
– EU 013964309 – SNAGGLETOOTH (Wortmarke) in den Klassen 30, 32 und 33
Am 31.12.2015 erfolgten dann beim HABM die Anmeldungen der Marken
– EU 014969364 – LEMMY KILMISTER (Wortmarke) in den Klassen 16, 25, 32 und 33 (Link) und
– EU 014971485 – LEMMY (Wortmarke) in den Klassen 16, 25, 32 und 33 (Link)
durch die Global Merchandising Services Limited. Die Anmeldungen befinden sich noch im Prüfungsverfahren. Nach Eintragung einer Marke besteht der Schutz ab dem Anmeldetag.
Wir empfehlen, sich bei einer marken- und kennzeichenrechtlichen Abmahnung umgehend beraten zu lassen. Sollten Sie eine Abmahnung wegen dem Angebot von Produkten mit der Bezeichnung „LEMMY“ und/oder „LEMMY KILMISTER“ erhalten haben, beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist. Gerne steht Ihnen die Kanzlei Breuer Lehmann für eine erste Einschätzung zur Verfügung.
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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.