Schlagwort-Archive: Gattungsbegriff

OLG München: sonntag.de – Keine Namensverletzung bei Domainnamen der gleichzeitig einen Gattungsbegriff darstellt Urteil vom 24.02.2011 – 24 U 649/10

Wenn sich hinter der Domain-Bezeichnung (hier: sonntag.de) nicht nur ein bürgerlicher Name, sondern gleichzeitig auch ein Gattungsbegriff verbirgt, scheidet eine Zuordnungsverwirrung von vorneherein aus, so dass auch keine unberechtigte Namensanmaßung gemäß § 12 BGB vorliegt.

OLG München, Urteil vom 24.02.2011 – 24 U 649/10Domain „sonntag.de“
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 1004, 12 BGB

Weiterlesen

BGH: Zulässigkeit der Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“ Urteil vom 01.09.2010 – StbSt (R) 2/10

Die von einem Steuerberater verwendete Internet-Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“ in Form kombinierter Merkmale einer Gattung und einer Region stellt keine unerlaubte Werbung im Sinne von § 57 Abs. 1, § 57a StBerG dar.

BGH, Urteil vom 01.09.2010 – StbSt (R) 2/10Internet-Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“
§ 57 Abs. 1, § 57a StBerG

Weiterlesen

EuG: „CANNABIS“ nicht als Marke für „Biere, Weine und Spirituosen“ schutzfähig

Das Wortzeichen CANNABIS ist als solches für den Verbraucher lediglich ein unmittelbarer Hinweis auf eine der möglichen Zutaten der Produkte, für die die Marke eingetragen wurde. Der Durchschnittsverbraucher wird daher sofort und ohne weiteres Nachdenken einen Zusammenhang zwischen dem fraglichen Zeichen und den Merkmalen der Produkte herstellen, für die die Marke eingetragen wurde. Dadurch wird dieses Zeichen zu einem beschreibenden Zeichen.

An dieser Feststellung vermag auch das Vorbringen des Klägers nichts zu ändern, dass in den Bieren und alkoholischen Getränken, für die die in Rede stehende Marke eingetragen ist, keine unzulässigen Zutaten enthalten seien. In Wirklichkeit entwickelt der Kläger damit eine in sich widersinnige Argumentation. Entweder nämlich, wie die Streithelferin bemerkt, enthalten die fraglichen Getränke Hanf oder dürfen Hanf enthalten, womit die Marke CANNABIS beschreibend ist, oder diese Getränke dürfen keinen Hanf enthalten und enthalten tatsächlich keinen solchen, womit die Marke CANNABIS, wenn sie zu einer tatsächlichen Irreführung des Verbrauchers oder einer hinreichend schwerwiegenden Gefahr einer solchen führte, irreführend wäre.

EuG, Urteil vom 19.11.2009 – T?234/06 – CANNABIS
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke CANNABIS – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Weiterlesen

BPatG: Die Marken „Framewwwork“ und „Frameworks“ sind im EDV-Bereich nicht verwechslungsfähig

Die Marke „Frameworks“ weist eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft auf, denn sie stellt eine unmittelbare Sachangabe nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar. Bei der Bezeichnung „FRAMEWORKS“ handelt es sich um einen (sogar in der Pluralform mit End-„S „) lexikalisch nachweisbaren Fachbegriff aus dem Bereich Computer-Software, der auch auf dem Gebiet Computer-Hardware nachweisbar Verwendung findet und den Fachkreisen ohne weiteres in seinem beschreibenden Aussagegehalt geläufig ist.

Ausgehend von einer von Haus aus äußerst geringen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke „FRAMEWORKS“ ist deren Schutzumfang eng zu bemessen und reduziert sich in Bezug auf den durch die anderen Marken einzuhaltenden Abstand derart, dass nurmehr eine identische jüngere Marke einer Verwechslungsgefahr zu der älteren, einen schutzunfähigen Begriff darstellenden Marke zu unterliegen vermag (vgl. BGH GRUR 1999, 988, 990 – HOUSE OF BLUES; GRUR 2001, 1154, 155 – Farbmarke violettfarben; BPatGE 44, 57, 61 – COMFORT HOTEL). Demzufolge können bereits äußerst geringe Abweichungen den Ausschluss einer Kollisionsgefahr begründen (vgl. BGH MarkenR 2001, 307, 311 – CompuNet/ComNet). Diese liegen bei der Marke Framewwwork vor und führen selbst im Bereich identischer Waren und Dienstleistungen zum Ausschluss einer Verwechslungsgefahr.

BPatG, Beschluss vom 20.05.2009 – 29 W (pat) 16/09
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Weiterlesen

BGH: OSTSEE-POST

a) Das Interesse von Wettbewerbern an der Benutzung eines beschreibenden Begriffs ist nicht bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens, sondern bei der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG und beim Schutz bekannter Kennzeichen im Rahmen des Merkmals „ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise“ zu berücksichtigen.

b) Die Marke „POST“ ist für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Transportwesens als glatt beschreibender Begriff bei einem Durchsetzungsgrad von über 80% nicht überdurchschnittlich kennzeichnungskräftig.

c) Zwischen der Wortmarke „POST“ und einer Wort-/Bildmarke „OP OSTSEE-POST“ besteht keine Zeichenähnlichkeit i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG.

d) Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG wegen kennzeichenrechtlicher Verwechslungsgefahr und Ansprüche aufgrund eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 2 UWG im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr mit einem Kennzeichen eines Mitbewerbers sind regelmäßig unterschiedliche Streitgegenstände.

BGH, Urteil vom 02.04.2009 – I ZR 78/06OSTSEE-POST (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Abs. 5, § 15 Abs. 2 und 3, § 23 Nr. 2; UWG § 5 Abs. 2

Weiterlesen

KG Berlin: Google Adwords – Keyword Europa Möbel

KG Berlin, Urteil vom 26.09.2008 – 5 U 186/07Keyword Europa Möbel
§ 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 3 UWG

Leitsätze

1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist (Bestätigung KG Berlin, 9. September 2008, 5 U 163/07).

2. Dies gilt um so mehr, wenn der Werbende als Schlüsselwort einen Gattungsbegriff vorgegeben hat, der ebenso in dem fremden Kennzeichen enthalten ist.

3. Auch bei einer (schwachen) Bekanntheit des fremden Kennzeichens fehlt es in der Regel an einer relevanten kennzeichenrechtlichen Rufausbeutung jedenfalls dann, wenn die Trefferliste der Suchmaschine nur ein diffuses Bild zur Benutzung des fremden Kennzeichens (in vielfältigem Zusammenhang) erbringt.

4. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und Herkunftstäuschung und eine unzulässige Behinderung ist dann in der Regel zu verneinen.

Weiterlesen

LG Stuttgart: Rechtsschutz von generischen Umlaut-Domains – bürger.de

LG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2005 – 17 O 128/05
§§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2; 15 Abs. 2 MarkenG

Leitsätze

Aus der Inhaberschaft an einer Domain mit umschriebenem Umlaut lässt sich ein Recht an der entsprechenden IDN (Umlautdomain) nicht herleiten. Es bleibt dabei, dass bei Gattungsbegriffen in aller Regel das Prioritätsprinzip gilt.

Weiterlesen

BGH: weltonline.de – Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname Urteil vom 02.12.2004 – I ZR 207/01

a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.

b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen „weltonline.de“ hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.

BGH, Urteil vom 02.12.2004 – I ZR 207/01weltonline.de
BGB § 826 Gd; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 3

Weiterlesen