Schlagwort-Archive: 2005

BGH: Michel-Nummern Leitsatzentscheidung

BGH, Urt. v. 3. November 2005 – I ZR 311/02

UrhG § 87

Der Verleger eines als Buch und als CD-Rom erschienenen Briefmarkenkatalogs, in dem die katalogisierten Briefmarken nach einem bestimmten, in der Branche durchgesetzten Nummernsystem geordnet sind, kann von einem Konkurrenten, der einen entsprechenden Katalog mit einem eigenen Nummernsystem auf CD-Rom vertreibt, nicht beanspruchen, dass der Konkurrent sein Produkt nur ohne eine Import- und Exportfunktion für eingegebene Benutzerdaten vertreibt. Dies gilt auch dann, wenn diese Funktion es dem Katalogbenutzer ermöglicht, selbst erstellte Konkordanzlisten, in denen für jede Briefmarke der Nummer des einen Systems die Nummer des anderen Systems zugeordnet wird, zu exportieren oder zu importieren und diese Liste anderen Benutzern des Konkurrenzkatalogs als Datei zur Verfügung zu stellen.

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EuG: Cloppenburg

EuG, Urteil vom 25.10.2005 – T-379/03 – Cloppenburg
„Gemeinschaftsmarke – Wortmarke Cloppenburg – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Geografische Herkunft – Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94“

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 27. August 2003 (R 105/ 2002-4) wird aufgehoben.

2. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) trägt die Kosten.

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EuGH: BioID

EuGH, Urteil vom 15.09.2005 – C-37/ 03 P
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94 – Wortbildmarke – BioID – Absolutes Eintragungshindernis – Marke ohne Unterscheidungskraft“

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-91/ 01 (BioID/ HABM [BioID], Slg. 2002, II-5159) wird aufgehoben.

2. Die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Februar 2001 wird abgewiesen.

3. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten beider Instanzen.

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OLG Hamm: Werbung mit Kußmund

OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2005 – 4 U 34/05 – Sympathiewerbung eines Zahnarztes – Darstellung eines Kussmunds (LG Essen)
§ 20 Abs. 2 BO, § 4 Nr. 11, § 3 UWG

Der Mund dient sicherlich dazu, das Auge des Betrachters auf die Anzeige zu lenken. Aufmerksamkeit zu wecken, ist aber gerade auch Sinn und Zweck der Werbung, mit der hier Patienten zu Lasten der Konkurrenz gewonnen werden sollen.

Es soll durch das Werbeverbot verhindert werden, daß es zu einer Verfälschung des ärztlichen Berufsbildes zum Nachteil der Patienten kommt. Durch den „Kußmund“ in der Werbung wird nicht angezeigt, daß sich der Beklagte bei der Berufsausübung als Zahnarzt nicht an medizinischen Notwendigkeiten, sondern an ökonomischen Erfolgskriterien orientiert.

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EuG: Hooligan

EuG, Urteil vom 01.02.2005 – T-57/03 – Hooligan
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung des Wortzeichens HOOLIGAN als Gemeinschaftsmarke – Ältere Wortmarken OLLY GAN – Sach- und Rechtsvortrag, der nicht gegenüber dem HABM vorgebracht wurde – Zulässigkeit – Verwechslungsgefahr“

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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OLG Hamburg: Ahoj-Brause

Hanseatisches OLG , Urteil vom 20.01.2005 – 5 U 38/04Ahoj-Brause
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3

Bei dem Wort/Bildzeichen „Ahoj-Brause“ handelt es sich um eine bekannte Marke. Es ist davon auszugehen, dass T-Shirts mit Traditionsmarken nur wegen des aufgedruckten Motivs erworben werden. Der Verletzergewinn ist daher vollen Umfangs auf die Kennzeichenverletzung zurückzuführen.

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KG Berlin: Irreführende Werbung über schlankmachende Wirkung

Kammergericht, Urteil vom 20.05.2005 – 5 U 172/04 – Irreführende Werbung über schlankmachende Wirkung eines Getränkepulvers mit Süßungsmitteln

Da die einzelne Ersatzmahlzeit – auch im Rahmen der Tagesration – für sich genommen keine Gewichtsreduzierung bewirken kann, sondern erst die Einhaltung der Tagesration insgesamt die Möglichkeit einer Gewichtsabnahme eröffnet, darf in der Werbung eine gewichtsverringernde Wirkung nicht allein auf den Verzehr der einzelnen Ersatzmahlzeit (en) bezogen werden, sondern nur auf die Einhaltung der Tagesration insgesamt. Angesichts der Unwägbarkeiten bei einem zusätzlichen Verzehr weiterer Lebensmittel darf die Werbung auch keinen sicheren Erfolg suggerieren, sondern nur die Möglichkeit einer Gewichtsreduzierung aufzeigen.

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OLG Frankfurt am Main: Bonus-Taler in Apotheken

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2005 – 6 U 201/04 – Family Taler (LG Hanau)
AMPreisV 1; AMPreisV 3; UWG 3; UWG 4 Nr. 11

Mit der Ausgabe so genannter „Family-Taler“ für den Erwerb von verschreibungspflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln verstößt ein Apotheker gegen die ArzneimittelpreisVO, wenn der Kunde dafür im Rahmen eines Prämiensystems einen geldwerten Vorteil erhält.

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BGH: Geltendmachung der Abmahnkosten

BGH, Beschluss vom 20.10.2005 – I ZB 21/05 – Geltendmachung der Abmahnkosten (OLG Hamburg)
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 dieser Anlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zählt nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG festgesetzt werden.

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