Schlagwort-Archive: 2005

OLG Köln: Gutschein bei Rezepteinlösung

OLG Köln, Beschluß vom 20.09.2005 – 6 W 112/05 – Gutschein bei Rezepteinlösung
UWG § 3, § 4 Nr. 1; AMG § 78, i.V.m. der AMPreisV

Die Ausstellung eines Preisgutscheins durch einen Apotheker für preisgebundene Arzneimittel ist wettbewerbswidrig iSd. § 4 Nr. 11 UWG.

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BGH: Unberechtigte Abmahnung

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 – I ZB 37/05 – Unberechtigte Abmahnung (OLG Brandenburg)
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2

Die Regelung in § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 ZPO, wonach sich die Kostentragungspflicht bei einer vor Zustellung zurückgenommenen Klage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen bestimmt, benachteiligt die beklagte Partei nicht in einer gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Weise.

Eine Kostenentscheidung zugunsten des Klägers scheidet nicht deshalb aus, weil er als abgemahnter Mitbewerber negative Feststellungsklage erhoben hat, ohne den Abmahnenden zuvor auf dessen fehlende Berechtigung hingewiesen zu haben; es besteht keine Obliegenheit des zu Unrecht Abgemahnten, eine Gegenabmahnung auszusprechen.

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BGH: Konsumentenbefragung

BGH, Beschluss vom 21.07.2005 – I ZR 94/02 – Konsumentenbefragung (OLG Frankfurt am Main)
HumanarzneimittelRL – Richtlinie 2001/83/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 v. 28. 11. 2001, S. 67 ff.); HeilmittelwerbeG § 11 Abs. 1 Nr. 11, 13

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 v. 28. 11. 2001, S. 67 ff.) in der durch die Richtlinie 2004/27/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/ EG (ABl. Nr. L 136 v. 30. 4. 2004, S. 34 ff.) geltenden Fassung und der Richtlinie 92/28/ EWG des Rates vom 31. März 1992 über die Werbung für Humanarzneimittel (ABl. Nr. L 113 v. 30. 4. 1992, S. 13) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Setzen die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/ EG, welche die Bezugnahme auf Äußerungen fachunkundiger Dritter und die Werbung mit Auslosungen betreffen, nicht nur einen Mindest-, sondern einen abschließenden Höchststandard für die Verbote der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel?

2. Im Falle der Bejahung von Frage 1:

a) Liegt eine mißbräuchliche oder irreführende Bezugnahme auf eine „Genesungsbescheinigung“ i. S. des Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/ EG vor, wenn der Werbende das Ergebnis einer Umfrage bei fachunkundigen Dritten mit einer pauschal positiven Gesamtbewertung des beworbenen Arzneimittels wiedergibt, ohne die Bewertung bestimmten Anwendungsgebieten zuzuordnen?

b) Führt das Fehlen eines ausdrücklichen Verbots der Werbung mit Auslosungen in der Richtlinie 2001/83/ EG dazu, daß diese grundsätzlich erlaubt sind, oder enthält Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/ EG einen Auffangtatbestand, der das Verbot einer Internetwerbung mit der monatlichen Auslosung eines Preises von geringem Wert begründen kann?

3. Sind die vorgestellten Fragen für die Richtlinie 92/28/ EWG entsprechend zu beantworten?

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LG Hamburg: Zulässige Werbegabe eines „Teebeutel-Sets“ mit Werbeaufdruck

LG Hamburg Beschluß vom 19.5.2005, 312 O 346/05

Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Zulässige Werbegabe eines „Teebeutel-Sets“ mit Werbeaufdruck für ein zulassungspflichtiges Arzneimittel an Ärzte auf einem Facharztkongress

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OLG Stuttgart: Verstoß gegen das Zuwendungsverbot bei „Gratis“-Abgabe von Gleitsichtgläsern

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2005 – 2 U 143/04
Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das Zuwendungsverbot bei „Gratis“-Abgabe eines von zwei Gleitsichtgläsern

Der Begriff der nach § 7 Abs. 1 HWG verbotenen Zuwendungen und sonstigen Werbegaben ist nach Wegfall von RabattG und ZugabeVO eigenständig zu bestimmen und insbesondere am Schutzzweck des HWG auszurichten; er umfasst grundsätzlich auch Geld- und Naturalrabatte.

Es verstößt gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 HWG, wenn bei der Werbung für eine Gleitsichtglasbrille eines der Gläser als gratis herausgestellt wird. Der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG (Geringwertigkeit) greift in einem solchen Fall (Wert des Glases 90,- EUR) nicht ein.

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BGH: Vitamin-Zell-Komplex

BGH, Urteil vom 24.02.2005 – I ZR 101/02 – Vitamin-Zell-Komplex (OLG Celle)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Nr. 9, § 8 Abs. 3 Nr. 1

Für die Eigenschaft als Mitbewerber kommt es allein auf das tatsächliche Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses an. Es ist dafür unerheblich, ob die eigene Tätigkeit des Anspruchstellers, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig oder wettbewerbswidrig ist. Ein Mitbewerber, der sich so im geschäftlichen Verkehr verhält, verliert grundsätzlich nicht den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb.

Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen Herkunftstäuschung und unlauterer Rufausbeutung sind nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Vertrieb des nachgeahmten Produkts gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder selbst wettbewerbswidrig ist.

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OLG München: Bezug von Fertigarzneimitteln aus dem Vereinigten Königreich

OLG München, Urteil vom 29.09.2005 – 6 U 5492/04 – Bezug von Fertigarzneimitteln aus dem Vereinigten Königreich

Die Verbringung dieses Arzneimittels vom Vereinigten Königreich nach Deutschland ist gemäß § 73 Abs. 3 AMG zulässig. Dort ist nur vorausgesetzt, dass das fragliche Fertigarzneimittel (hier) im Vereinigten Königreich „in Verkehr gebracht werden“ darf.

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OLG Frankfurt a.M.: Gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung durch einen Arzt

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.04.2005 – 6 U 111/04 – Gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung durch einen Arzt

Ein Arzt, der im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit als X-Ernährungsberater fungiert, nutzt im Wettbewerb mit sonstigen Anbietern von Methoden und Mitteln zur Gewichtsreduktion sein Ansehen als Arzt und dieses Verhalten kann den Wettbewerb verfälschen, da der Verkehr mit dem Berufsbild des Arztes eine von kommerziellen Interessen weitgehend unabhängige Tätigkeit zum Wohle des Patienten verbindet.

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OLG Thüringen: Wettbewerbsverstoß wegen getarnter Werbung

Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 4.03.2005 – 9 W 655/04 – Wettbewerbsverstoß wegen getarnter Werbung

Die Abgrenzung zwischen erlaubter sachlicher Information und unerlaubter getarnter Werbung i.S.d § 4 Nr. 3 UWG ist vor dem Maßstab des Unterlassungstitels (…) – auch insoweit im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Regeln (…) – insbesondere danach vorzunehmen, ob die Berichterstattung durch einen publizistischen Anlass hinreichend motiviert ist. Dient ein Artikel vorrangig dem Zweck, bestimmte Firmen- oder Markenbezeichnungen namentlich ins Gespräch zu bringen, ohne dass hierfür sachliche Gründe bestimmend sind, spricht viel für eine getarnte Werbung. Im Übrigen kommt es nach den Vorgaben des Urteils an, ob die Aufmachung eines Beitrags sowie Art und Maß der Darstellung auf Vermittlung sachlicher Informationen abzielen oder – unter Missachtung der gebotenen redaktionellen Neutralität – lediglich die Vorzüge eines Produkts oder Unternehmens einseitig herausstellen.

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