Schlagwort-Archive: 2005

OLG Hamm: Unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2005 – 4 U 167/04 – Unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Bei der Fernsehsendung, in der die beanstandete Aussage gefallen ist, handelte es sich um eine vom Sender R im Fernsehen verbreitete Werbeveranstaltung für das von der Beklagten vertriebene Produkt „T“. Für eine solche Veranstaltung gilt grundsätzlich das Gebot sachlicher und objektiver Verbraucheraufklärung und das Verbot krankheitsbezogener Werbung auch für die Beklagte, wenn sie sich daran beteiligt.

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OLG München: Heilmittelwerbung im Internet

OLG München, Urteil vom 13.01.2005 – 6 U 2773/04 – Heilmittelwerbung im Internet

Das in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG enthaltene Verbot, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel u.a. nicht mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf geworben werden darf, führt nicht zu einer Verpflichtung des Werbenden, seine diesbezüglichen Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums zu schützen. Das durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Recht, für eine Behandlung zu werben, muss bei der Auslegung des in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG enthaltenen Verbotes berücksichtigt werden.

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EuG: Artex ./. Alex

EuG, Urteil vom 17. 11. 2005 – T-154/03 – Artex ./. Alex
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Ältere nationale Wortmarken ARTEX – Anmeldung des Wortzeichens ALREX als Gemeinschaftsmarke – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

1. Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 5. Februar 2003 (Sache R 370/ 2002-3) wird aufgehoben.

2. Das Amt trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.

3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

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EuGH: Praktiker

EuGH, Urteil vom 07.07.2005 – C-418/02 – Praktiker (1)

„Marken – Richtlinie 89/ 104/ EWG – Dienstleistungsmarken – Eintragungen – Dienstleistungen, die im Rahmen des Einzelhandels erbracht werden – Konkretisierung des Inhalts der Dienstleistung – Ähnlichkeit zwischen diesen Dienstleistungen und den Waren oder anderen Dienstleistungen“

1. Der Begriff „Dienstleistungen“ im Sinne der Ersten Richtlinie 89/ 104/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, insbesondere ihres Artikels 2, erfasst Dienstleistungen, die im Rahmen des Einzelhandels mit Waren erbracht werden.

2. Für die Zwecke der Eintragung einer Marke für solche Dienstleistungen ist es nicht notwendig, die in Rede stehenden Dienstleistungen konkret zu bezeichnen. Dagegen sind nähere Angaben in Bezug auf die Waren oder Arten von Waren notwendig, auf die sich die Dienstleistungen beziehen.

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BGH: Dentale Abformmasse

BGH, Urteil vom 22.09.2005 – I ZR 188/02 – Dentale Abformmasse (OLG München)
MarkenG § 4 Nr. 1, §§ 14, 41

Bei einer Abweichung der Eintragung einer Marke von der angemeldeten Darstellung ist für den Schutz der Marke die eingetragene Gestaltung maßgebend.

a) Die für den kennzeichenmäßigen Gebrauch einer farblichen Gestaltung herkunftshinweisende Verwendung setzt insbesondere dann, wenn die Farbgebung in dem betreffenden Produktbereich die technische Anwendung unterstützt, voraus, daß die Farbe als solche im Verhältnis zu den übrigen Elementen in einer Weise hervortritt, dass sie als Kennzeichnungsmittel verstanden wird.

b) Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Verkehr ein dem Produkt anhaftendes Merkmal, das erst nach Abschluß des im geschäftlichen Verkehr ablaufenden Erwerbsvorgangs bei zweckentsprechender Verwendung durch den Erwerber in Erscheinung tritt, als ein zur Bezeichnung der Herkunft des Produkts eingesetztes Zeichen versteht. Ein solches Verständnis liegt jedoch bei einer erst nach dem Erwerbsvorgang sichtbar werdenden Farbe zumal dann fern, wenn der Verkehr dieser auch oder sogar in erster Linie eine technische Funktion zuschreibt.

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EuGH: Sieckmann

„Gemeinschaftsmarke – Riechmarke Odeur de fraise mûre – Absolutes Eintragungshindernis – Nicht grafisch darstellbares Zeichen – Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94“

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

EuG, Urteil vom 27. 10. 2005 – T-305/ 04 – Sieckmann

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EuGH: THOMSON LIFE

EuGH, Urteil vom 06. Oktober 2005, C-120/04 – THOMSON LIFE

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

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EuGH: Have a Break

EuGH, Urteil vom 07.07.2005 – C-353/03 – Have a Break

Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken kann infolge der Benutzung dieser Marke als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke erworben werden.

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BPatG: YOGHURTGUMS

BPatG, Beschluss vom 14.12.2005 – 32 W (pat) 320/03
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die Bezeichnung „YOGHURTGUMS“ ist im Hinblick auf die von der Marke erfassten Waren eine freihaltsbedürftige beschreibende Angabe

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