Schlagwort-Archive: Doublemint

BPatG: Modern Talking

BPatG, Beschluss vom 12.09.2008 – 25 W (pat) 1/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Der Eintragung der Marke Modern Talking u.a. für Datenträger (CD’s, DVD’s) mit Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen steht das absolute Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die aus den Begriffen des englischen Grundwortschatzes „Modern“ und „Talking“ gebildete Wortkombination wird vom angesprochenen allgemeinen inländischen Verkehr ohne weiteres i. S. von „modernes Reden“ / „moderne Gesprächsführung“ verstanden.

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BPatG: Eastgermany

BPatG, Beschluss vom 23.09.2008 – 33 W (pat) 112/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Der angemeldeten Bezeichnung „Eastgermany“ fehlt als mittelbare geografische Herkunftsangabe jegliche Unterscheidungskraft.

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BGH: SPA II

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 – I ZB 53/05 – SPA II (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2, § 50 Abs. 1 und 2

a) Das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kann bei einem Markenwort, das eine beschreibende Sachangabe darstellt, auch vorliegen, wenn die Bezeichnung feste begriffliche Konturen bisher nicht erlangt und eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt sich (noch) nicht herausgebildet hat.

b) Das Wort „SPA“ ist unter anderem für Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege sowie für den Betrieb von Bädern eine beschreibende Sachangabe und deshalb freihaltebedürftig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

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EuGH: Doublemint

EuGH, Urteil vom 23.10.2003 – C-19101 P – Doublemint
Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Absolutes Eintragungshindernis – Unterscheidungskraft – Marken, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben bestehen – Wortverbindung Doublemint

(1) Ein Wortzeichen kann nach Art. 7 I lit. c Verordnung (EG) Nr. 40/94 von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet.

(2) Eine Auslegung von Art. 7 I lit. c Verordnung (EG) Nr. 40/94 dahingehend, dass diese Bestimmung der Eintragung von angemeldeten Marken nur entgegensteht, die für die von ihnen erfassten Waren oder Dienstleistungen oder deren Merkmale ausschließlich beschreibend sind, stellt kein in dieser Vorschrift niedergelegtes Kriterium dar.

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BPatG: YOGHURTGUMS

BPatG, Beschluss vom 14.12.2005 – 32 W (pat) 320/03
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die Bezeichnung „YOGHURTGUMS“ ist im Hinblick auf die von der Marke erfassten Waren eine freihaltsbedürftige beschreibende Angabe

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BPatG: Dschungelduell

BPatG, Beschluss vom 30.08.2005 – 27 W (pat) 95/05
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Schutzfähigkeit der Marke „Dschungelduell“.

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