Die von einem Steuerberater verwendete Internet-Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“ in Form kombinierter Merkmale einer Gattung und einer Region stellt keine unerlaubte Werbung im Sinne von § 57 Abs. 1, § 57a StBerG dar.
BGH, Urteil vom 01.09.2010 – StbSt (R) 2/10 – Internet-Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“
§ 57 Abs. 1, § 57a StBerG