Schlagwort-Archive: Bier

EuGH: Keine Wortmarke BUDWEISER für Anheuser-Busch aufgrund der älteren Marken BUDWEISER und Budweiser Budvar Urteil vom 29.07.2010 – C?214/09 P

Nach dem Gericht erster Instanz (EuG) bestätigt nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) die Wortmarke BUDWEISER der Anheuser-Busch Inc., angemeldet für „Bier sowie alkoholische und alkoholfreie Malzgetränke“, aufgrund des Widerspruchs der tschechischen Brauerei Budweiser Budvar basierend auf den älteren Wort- und Bildmarken BUDWEISER und Budweise Budvar von der Eintragung auszuschließen.

EuGH, Urteil vom 29.07.2010 – C?214/09 P – Anmeldung der Wortmarke BUDWEISER
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 –Anmeldung der Wortmarke BUDWEISER – Widerspruch – Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung – Ältere internationale Wort? und Bildmarken BUDWEISER und Budweiser Budvar – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung – ‚Rechtzeitiges‘ Vorbringen von Beweismitteln – Verlängerungsurkunde der älteren Marke – Art. 74 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94“n

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BPatG: „Ulmer Münster“ als Marke für Bier schutzfähig

Die angemeldete Bezeichnung „Ulmer Münster“ kann als Marke für die Waren und Dienstleistungen „Biere, Biermischgetränke, alkoholfreies Bier; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ eingetragen werden, da keine Schutzhindernisse im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG entgegenstehen.

Das Ulmer Münster kommt weder als Herstellungs- oder Vertriebsstätte der beanspruchten Waren und Dienstleistungen in Betracht noch bezeichnet es einen Ort, in dem solche Waren hergestellt werden. Auch ist mit einer solchen Entwicklung nicht in Zukunft zu rechnen, weil eine dahingehende wirtschaftliche Entwicklung wegen der besonderen Eigenschaften des Ortes auch aus Sicht der beteiligten, durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2002, 804, 808, Nr. 63 – Philips) nicht wahrscheinlich ist. Ist aber die angemeldete Bezeichnung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine ernstzunehmende geographische Bezeichnung, dann besteht daran auch kein Freihaltungsbedürfnis.

BPatG, Beschluss vom 17.06.2010 – 27 W (pat) 514/10Marke Ulmer Münster
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

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Markenlinks: Kitkat, Bier, South Butt, Basic Thinking, Rock am Ring, Nike „Schreib Zukunft“

In Japan hat Nestle den Schoko-Waffel-Riegel Kitkat in 19 verschiedenen Geschmacksrichtungen herausgebracht: Wie der Kitkat-Riegel zum beliebten Touristen-Mitbringsel wurde

Lust auf ein Bier? Zwei junge Berliner verkaufen schlicht „Bier“ (www.bierbier.org), weil sie finden: Geschmack braucht keinen Namen Marke Eigenbrau „Stell dein Bier auf ein Tier“

Klage gegen Markenparodie „South Butt“ und der Streisand-Effekt: North Face vs. South Butt

Marke „Basic Thinking: Löschungsantrag gegen “Basic Thinking”

25 Jahre Rock am Ring: Rock am Ring – auch ein Festival der Stile

Werbespot: Nike – Schreib Zukunft (Vollversion)

EuG: „CANNABIS“ nicht als Marke für „Biere, Weine und Spirituosen“ schutzfähig

Das Wortzeichen CANNABIS ist als solches für den Verbraucher lediglich ein unmittelbarer Hinweis auf eine der möglichen Zutaten der Produkte, für die die Marke eingetragen wurde. Der Durchschnittsverbraucher wird daher sofort und ohne weiteres Nachdenken einen Zusammenhang zwischen dem fraglichen Zeichen und den Merkmalen der Produkte herstellen, für die die Marke eingetragen wurde. Dadurch wird dieses Zeichen zu einem beschreibenden Zeichen.

An dieser Feststellung vermag auch das Vorbringen des Klägers nichts zu ändern, dass in den Bieren und alkoholischen Getränken, für die die in Rede stehende Marke eingetragen ist, keine unzulässigen Zutaten enthalten seien. In Wirklichkeit entwickelt der Kläger damit eine in sich widersinnige Argumentation. Entweder nämlich, wie die Streithelferin bemerkt, enthalten die fraglichen Getränke Hanf oder dürfen Hanf enthalten, womit die Marke CANNABIS beschreibend ist, oder diese Getränke dürfen keinen Hanf enthalten und enthalten tatsächlich keinen solchen, womit die Marke CANNABIS, wenn sie zu einer tatsächlichen Irreführung des Verbrauchers oder einer hinreichend schwerwiegenden Gefahr einer solchen führte, irreführend wäre.

EuG, Urteil vom 19.11.2009 – T?234/06 – CANNABIS
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke CANNABIS – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

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