BGH, Beschluss vom 04.12.2008 – IX ZB 41/08 – (OLG Celle)
ZPO § 130
Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 – IX ZB 41/08 – (OLG Celle)
ZPO § 130
Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.10.2008 – 2-03 O 509/08 –
§§ 5, 15 MarkenG
Durch die Nutzung der Bezeichnung „WHO’S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE“ auf der Internetseite www.whoswhointl.com entsteht Verwechslungsgefahr mit der von der Antragstellerin verlegten Zeitschrift mit dem Titel „WHO’S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE“. (Rn. 7)
BGH, Urteil vom 05.06.2008 – I ZR 223/05 –
§ 823 Abs. 1 BGB i.V. mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, § 12 BGB
Es besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr wegen Namensnennung von Dieter Bohlen in einer satirischen Werbung.
BGH, Urteil vom 05.06.2008 – I ZR 96/07 – Zerknitterte Zigarettenschachtel (OLG Hamburg)
BGB §§ 12, 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 2, § 823 Abs. 1
Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.
BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 28 W (pat) 31/08 –
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Leitsatz:
Erschöpfen sich die Übereinstimmungen der Marken im beschreibenden Bereich, scheidet eine Verwechslungsgefahr schon aus Rechtsgründen aus. „Charm point“ und „charm Club“ ist für Waren der Klassen 14 nicht verwechselbar, da „charm“ die englische Bezeichnung für einen Schmuckanhänger ist.
BPatG, Beschluss vom 28.05.2008 – 29 W (pat) 32/08 –
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Zwischen der Wort-/Bildmarke easylinux! und der Wortmarke Linux besteht Verwechslungsgefahr. Keine Entwicklung des Begriffs „LINUX“ zu einer Gattungsbezeichnung.
LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2008 – 315 O 988/07 – patmondia / patmondial@t.. .de, patmondial.de (nicht rechtskräftig)
MarkenG § 5 Abs 2 Satz 1
Die Nutzung eines Kennzeichens als Domain und Bestandteil der E-Mail-Adresse (hier: Bestandteil vor dem „@“) kann einen Schutz gegenüber einer prioritätsjüngeren Marke begründen.
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 – I ZB 83/08 –
MarkenG § 85 Abs. 3 Satz 3
Leitsatz:
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt nach § 85 Abs. 3 Satz 3 MarkenG auch dann mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtsbeschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Rechtsbeschwerde einlegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beantragt.
Die Veröffentlichungen der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts in der 5. Woche 2009:
BPatG, Beschluss vom 17.12.2008 – 28 W (pat) 40/08 – NeuroLocator für Waren der Klassen 10 und 16 „ärztliche Instrumente und Apparate, insbesondere chirurgische Apparate“; Prospekt- und Informationsmaterial im Bereich der Medizintechnik“ BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 05.11.2008 – 32 W (pat) 34/07 – Pure Black für „Tee“ (in den Klassen 5 und 30) BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 05.11.2008 – 32 W (pat) 61/07 – Die Drachenjäger Volltext
BPatG, Beschluss vom 01.10.2008 – 29 W (pat) 4/07 –
(Wort-/Bildmarke TVplus)
/ TV plus BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 17.12.2008 – 28 W (pat) 118/07 – Rechtsschutzinteresse des Löschungsantragstellers auf Fortsetzung des Löschungsverfahrens (Lackdoktor) Volltext
BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 28 W (pat) 206/07 – Keine Verfahrenskostenhilfe für die Zahlung der Beschwerdegebühr bei fehlender Aussicht auf Erfolg des Beschwerdeverfahrens. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 05.11.2008 – 32 W (pat) 61/07 – Die Drachenjäger
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 § 8 Abs. 3 MarkenG
Leitsatz:
Als Gattungsbezeichnung sog. Fantasy-Comic-Figuren entbehrt die Wortfolge „Die Drachenjäger“ für mediale Waren und Dienstleistungen (Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger, Spiele und Spielzeug, Unterhaltung, Telekommunikation) jeglicher Unterscheidungskraft (Abgrenzung zu BPatG GRUR 2006, 593 – Der kleine Eisbär).