BPatG, Beschluss vom 28.05.2008 – 29 W (pat) 32/08 –
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Zwischen der Wort-/Bildmarke easylinux! und der Wortmarke Linux besteht Verwechslungsgefahr. Keine Entwicklung des Begriffs „LINUX“ zu einer Gattungsbezeichnung.
BPatG, Beschluss vom 28.05.2008 – 29 W (pat) 32/08 –
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Zwischen der Wort-/Bildmarke easylinux! und der Wortmarke Linux besteht Verwechslungsgefahr. Keine Entwicklung des Begriffs „LINUX“ zu einer Gattungsbezeichnung.