Urteil im Fall „THOR STEINAR“ gegen „Storch Heinar“: Landgericht Nürnberg-Fürth weist die Klage einer Bekleidungsherstellerin weitgehend ab (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2010 – 3 O 5617/09).
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat heute in einem Zivilrechtsstreit, in dem die Herstellerin von Bekleidungsstücken der Marke “ THOR STEINAR “ markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen einen Beklagten aus Rostock geltend gemacht hatte, das Urteil verkündet. Danach darf das Zeichen „Storch Heinar“ weiterhin von dem Beklagten verwendet werden. Die Klage wurde abgewiesen – mit Ausnahme eines Teilanerkenntnisses des Beklagten, das aber nur das Zeichen „Wüstenfuchs“ betraf.
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