Schlagwort-Archive: 2007

EuGH: Travatan II

EuGH, Urteil vom 26.04.2007 – C-412/05 P – Travatan II
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 43 Abs. 2 und 3 – Ernsthafte Benutzung – Neues Angriffsmittel – Wortmarke ‚TRAVATAN‘ – Widerspruch des Inhabers der älteren nationalen Marke ‚TRIVASTAN‘“

Zwischen den Wortmarken für pharmazeutische Präparate TRAVATAN und TRIVISTAN besteht Verwechslungsgefahr.

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OLG Hamburg: Umfrage-Ergebnisse zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr

OLG Hamburg, Urteil vom 30.08.2007 – 3 U 293/06 – Asbach A ./. Anastica A
§§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

Amtliche Leitsätze:

1. Umfrage-Ergebnisse zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr können Indizien liefern, deren normative Feststellung bleibt der richterlichen Beurteilung überlassen.

2. Die Möglichkeit einer bloßen allgemeinen Assoziation allein in dem Sinne, dass eine „gedankliche Verbindung“ zwischen zwei Zeichen hergestellt wird, führt noch nicht zur Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH, GRUR 2002, 544 = WRP 2002, 537 – BANK 24). Deswegen lässt sich allein aus dem Umstand, dass ein bestimmtes Quorum der Befragten („Woran denken Sie“) bei Vorlage nur des einen Zeichens (ohne Warenbezug) auch das andere Zeichen nennt, keine Verwechslungsgefahr gleichsam quantifizieren. Die bloße Abfrage von Assoziationen kann sich verselbstständigen und die Befragten ermuntern, ungewichtet auch entfernte Übereinstimmungen zwischen den beiden Zeichen aufzuspüren und zu nennen.

3. Einer Wort-/Bildmarke, die aus der bildlichen wappenartigen Darstellung eines einzelnen Buchstabens „A“ in altdeutscher Anmutung besteht, das von heraldischen Schlingen eingerahmt und durchzogen wird, kommt von Haus aus normale Kennzeichnungskraft (hier: u. a. bei Bekleidungsstücken) zu. Das eigentlich Kennzeichnende ist das beschriebene Wappenbild in seiner Gesamtheit. Bei solchen Emblemen kann eine Verwechslungsgefahr (hier bei identischen Waren) aus der abstrakten Übereinstimmung in demselben „altertümlich wirkenden“ Buchstaben allein nicht hergeleitet, wenn das „A“ der Verletzungsform in der Schrifttype deutlich abweicht und ohne die heraldischen Schlingen auch die Anmutung irgendeines Wappens fehlt.

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BGH: Imitationswerbung

BGH, (Teil-)Urteil vom 06.12.2007 – I ZR 169/04 – Imitationswerbung
UWG § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 6

a) Verwendet ein Dritter für seine Produkte Bezeichnungen, in denen der Inhaber einer bekannten Marke eine Darstellung der so bezeichneten Produkte als Imitation oder Nachahmung der unter seiner bekannten Marke vertriebenen Waren sieht, so ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche wegen einer unzulässigen vergleichenden Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht wegen eines Vorrangs markenrechtlicher Ansprüche nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ausgeschlossen.

b) Die Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung i.S. von § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG erfordert, dass die Ware oder Dienstleistung mit einem besonderen Grad an Deutlichkeit, der über ein bloßes Erkennbarmachen i.S. von § 6 Abs. 1 UWG hinausgeht, als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird. Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen.

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OLG München: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Anwaltsschriftsatzes

OLG München, Beschluss vom 16.10.2007 – 29 W 2325/07
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 1004 Abs. 1 BGB

Anwaltsschriftsätze sind als Schriftwerke grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dem Urheberrechtsschutz zugänglich. Ein presserechtliches Warnschreiben, dass eine Herausarbeitung der wesentlichen Elemente des presserechtlich relevanten Sachverhalts, Hinweise auf Verstöße gegen publizistische Grundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften und einen Hinweis auf die Folgen neuer Verstöße enthält, stellt ein einfaches Schreiben dar und genießt keinen urheberrechtlichen Schutz.

Durch die Veröffentlichung des Schreibens wird der Anwalt nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder der Berufsausübungsfreiheit verletzt, wenn für die Veröffentlichung ein sachlicher Grund gegeben ist.

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BGH: Acerbon

BGH, Urteil vom 18.10.2007 – I ZR 24/05 – ACERBON (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6, § 24; EG Art. 28, 30; BGB § 242

Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 Abs. 6 MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist.

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BVerfG: Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse grundsätzlich zulässig

BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 – 1 BvR 620/07
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

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OLG Düsseldorf: Rechtsanwaltskosten für ein Abschlussschreiben

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2007 – I-20 U 52/07

Erstattung der Rechtsanwaltskosten für ein Abschlussschreiben nur in Höhe einer 0,8 Geschäftsgebühr.
Dieser Satz ist ausreichend, sofern das Anschlussschreiben nach einem vorangegangenen Verfügungsverfahren keinen besonderen Aufwand erfordert.

Eine Erstattung der Patentanwaltskosten kann nicht verlangt werden; § 140 Abs. 3 MarkenG findet auf das Abschlussschreiben weder unmittelbar noch analog Anwendung.

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OLG Frankfurt a.M.: „hängender Panther“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.2007 – 11 U 45/06 – (rechtskräftig)
UrhG 2; UrhG 23; UrhG 31; UrhG 97

1. Mit der Entscheidung BGHZ 140, 183 – Elektronisches Pressearchiv – ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht verbunden, wonach wettbewerbrechtliche Ansprüche nicht durch das Urheberrecht ausgeschlossen sind.

2. Der „hängende Panther“ von Cartier weist wettbewerbrechtliche Eigenart auf. Die Eignung zur Erzeugung betrieblicher Herkunftsvorstellungen ergibt sich aus der originellen Gestaltung. Die Eigenart ist nicht dadurch verloren gegangen, dass der „hängende Panther“ seit über zehn Jahren nicht mehr vertrieben wird. Die wettbewerbsrechtliche Eigenart besteht solange fort, als die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht.

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