Schlagwort-Archive: Cartier

BGH: Ohrclips „a la Cartier“

Leitsätze:

a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung „a la Cartier“ in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung.

c) Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend herangezogen werden, wenn der Schutz nach dem Markengesetz versagt. Davon ist im Regelfall nicht schon dann auszugehen, wenn eine bekannte oder berühmte Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einer Internet-Plattform Verwendung findet.

BGH, Urteil vom 04.12.2008 – I ZR 3/06Ohrclips (OLG Frankfurt a.M.)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 4; BGB § 823 Abs. 1 Ag, § 826 Gd

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BGH: Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts „SSSuper … Tolle … Halzband (Cartier Art)“

Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 11. März 2009 darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.

Sachverhalt „SSSuper … Tolle … Halzband (Cartier Art)“

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BGH I ZR 114/06: Halzband

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

BGH, Urteil vom 11.03.2009 – I ZR 114/06Halzband (OLG Frankfurt am Main)
UrhG § 97; MarkenG § 14; UWG §§ 8, 9

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OLG Frankfurt a.M.: „hängender Panther“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.2007 – 11 U 45/06 – (rechtskräftig)
UrhG 2; UrhG 23; UrhG 31; UrhG 97

1. Mit der Entscheidung BGHZ 140, 183 – Elektronisches Pressearchiv – ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht verbunden, wonach wettbewerbrechtliche Ansprüche nicht durch das Urheberrecht ausgeschlossen sind.

2. Der „hängende Panther“ von Cartier weist wettbewerbrechtliche Eigenart auf. Die Eignung zur Erzeugung betrieblicher Herkunftsvorstellungen ergibt sich aus der originellen Gestaltung. Die Eigenart ist nicht dadurch verloren gegangen, dass der „hängende Panther“ seit über zehn Jahren nicht mehr vertrieben wird. Die wettbewerbsrechtliche Eigenart besteht solange fort, als die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht.

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