Schlagwort-Archive: Aspirin

BPatG Entscheidungen 15/2009

In der 15. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 06.04.2009 – 25 W (pat) 3/06 – Löschung der Farbmarke Lila (Dentale Abformmasse) BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 42/08 – Wortmarke charterflug24 für Dienstleistungen der Klassen 38, 39 und 42. Die Beschwerde ist begründet, soweit die Markenstelle den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „charterflug24“ für die (unter I. dieses Beschlusses aufgeführten) Dienstleistungen „Stromversorgung und Verteilung von Elektrizität; Dienstleistungen in Bezug auf Produktdesign“ zurückgewiesen hat. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 41/08 – Wortmarke reisebuchung24 für Dienstleistungen der Klassen 38, 39 und 42. Die Beschwerde ist begründet, soweit die Markenstelle den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „reisebuchung24“ für die (unter I. dieses Beschlusses aufgeführten9 Dienstleistungen der Klassen 39 und 42, beginnend ab „Einpacken von Waren“ bis „computergestütztes Konstruieren und technisches Zeichnen“ zurückgewiesen hat. BPatG Volltext

Weiterlesen

BGH: KLACID PRO

BGH, Urteil vom 05.06.2008 – I ZR 208/05 – Klacid Pro (OLG Hamburg)
Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. b, Art. 13; EG Art. 28, 30

Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn ein Arzneimittel im Ausfuhrmitgliedstaat nur mit einem Dosierungshinweis und im Einfuhrmitgliedstaat unter verschiedenen Marken mit unterschiedlichen Dosierungsanleitungen vertrieben wird und der Parallelimporteur dadurch von einem der Teilmärkte ausgeschlossen wird, die durch den Vertrieb des identischen Arzneimittels mit verschiedenen Marken und Dosierungshinweisen im Einfuhrmitgliedstaat bestehen.

Weiterlesen

BGH: Acerbon

BGH, Urteil vom 18.10.2007 – I ZR 24/05 – ACERBON (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6, § 24; EG Art. 28, 30; BGB § 242

Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 Abs. 6 MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist.

Weiterlesen

BGH: Micardis

BGH, Urteil vom 13.12.2007 – I ZR 89/05 – Micardis (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2, § 24; Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 13 Abs. 1 und 2

Der Parallelimporteur darf, wenn er für den Vertrieb des importierten Arzneimittels zulässigerweise eine neue Verpackung herstellt, sowohl die im Ausfuhrmitgliedstaat benutzte Originalbezeichnung des Arzneimittels wieder anbringen als auch die Ausstattung verwenden, mit der das Arzneimittel im Ausland in den Verkehr gebracht worden ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die Wiederanbringung der geschützten Kennzeichen erforderlich ist, um die Verkehrsfähigkeit des importierten Arzneimittels im Inland herzustellen.

Weiterlesen

BGH: Aspirin II

BGH, Urteil vom 12.07.2007 – I ZR 147/04 – Aspirin II (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2, § 24; BGB § 242

a) Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.

b) Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.

Weiterlesen

BGH: STILNOX

BGH, Urteil vom 14.06.2007 – I ZR 173/04 – STILNOX (OLG Hamburg)
MarkenG § 24

a) Das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht widersetzen kann, gilt nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung der Ware erfolgt, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.4.2007 – C-348/04, GRUR 2007, 586 Tz. 38 = WRP 2007, 627 – Boehringer Ingelheim/Swingward II).

b) Ist das Umpacken des parallelimportierten Arzneimittels erforderlich, weil die Originalpackung mehr Tabletten enthält, als im Inland verschreibungsüblich sind, so betrifft auch die Frage, ob für den Vertrieb eines Teils des Inhalts die Originalverpackung zu verwenden ist, die Art und Weise des Umpackens.

c) Zur Frage der Schädigung des Rufs der Marke bei Verwendung eines vom Parallelimporteur neu gestalteten Packungsdesigns.

Weiterlesen