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BPatG Entscheidungen 15/2009

In der 15. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 06.04.2009 – 25 W (pat) 3/06 – Löschung der Farbmarke Lila (Dentale Abformmasse) BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 42/08 – Wortmarke charterflug24 für Dienstleistungen der Klassen 38, 39 und 42. Die Beschwerde ist begründet, soweit die Markenstelle den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „charterflug24“ für die (unter I. dieses Beschlusses aufgeführten) Dienstleistungen „Stromversorgung und Verteilung von Elektrizität; Dienstleistungen in Bezug auf Produktdesign“ zurückgewiesen hat. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 41/08 – Wortmarke reisebuchung24 für Dienstleistungen der Klassen 38, 39 und 42. Die Beschwerde ist begründet, soweit die Markenstelle den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „reisebuchung24“ für die (unter I. dieses Beschlusses aufgeführten9 Dienstleistungen der Klassen 39 und 42, beginnend ab „Einpacken von Waren“ bis „computergestütztes Konstruieren und technisches Zeichnen“ zurückgewiesen hat. BPatG Volltext

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BPatG Entscheidungen 14/2009

In der 14. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 02.04.2009 – 29 W (pat) 87/07 – Marke Maxi für Waren der Klassen 9, 16, 41, u.a. Ton-, Bild- sowie Datenträger aller Art, insbesondere Tonbänder, Kassetten, CDs, Video-Discs. Das angemeldete Zeichen weist die notwendige Unterscheidungskraft auf und unterliegt damit nicht dem Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Volltext

BPatG, Beschluss vom 28.01.2009 – 29 W (pat) 101/06 – Wortmarke VOLLEROTIK für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 18, 25, 28, 38 und 41. Das angemeldete Zeichen besitzt nicht die notwendige Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und unterliegt einem Freihaltungsbedürfnis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. BPatG Volltext

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 17.03.2009 – 33 W (pat) 44/07 – Wortmarke Innovation Roadmap für verschiedene Waren der Klassen 9, 35, 42. Die angemeldete Marke ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen. BPatG Volltext

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BPatG 29 W (pat) 87/07: Maxi

BPatG, Beschluss vom 02.04.2009 – 29 W (pat) 87/07Wortmarke Maxi
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG

Das Zeichen Maxi ist für Ton-, Bild- oder Datenträger (Kassetten, CDs, DVDs) schutzfähig. In Alleinstellung benennt „Maxi“ Eigenschaften des Inhalts von Ton-, Bild- oder Datenträgern, nicht jedoch Merkmale der Speichermedien selbst.

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