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BGH: Zerknitterte Zigarettenschachtel

BGH, Urteil vom 05.06.2008 – I ZR 96/07Zerknitterte Zigarettenschachtel (OLG Hamburg)
BGB §§ 12, 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 2, § 823 Abs. 1

Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.

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OLG Hamburg: „War das Ernst? Oder August?“

OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2007 – 7 U 23/05 – „War das Ernst? Oder August?“
§§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, Art. 5 GG

Die Nutzung eines prominenten Namens im Rahmen einer Produktwerbung kann auch dann das Persönlichkeitsrecht des Namenträgers verletzen und einen fiktiven Lizenzanspruch auslösen, wenn die Werbeanzeige ein satirisches Wortspiel enthält.

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