Schlagwort-Archive: Rücktritt des Finanzministers

BGH: „Schau mal, Dieter“

BGH, Urteil vom 05.06.2008 – I ZR 223/05
§ 823 Abs. 1 BGB i.V. mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, § 12 BGB

Es besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr wegen Namensnennung von Dieter Bohlen in einer satirischen Werbung.

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BGH: Zerknitterte Zigarettenschachtel

BGH, Urteil vom 05.06.2008 – I ZR 96/07Zerknitterte Zigarettenschachtel (OLG Hamburg)
BGB §§ 12, 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 2, § 823 Abs. 1

Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.

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