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BPatG: Die Drachenjäger

BPatG, Beschluss vom 05.11.2008 – 32 W (pat) 61/07Die Drachenjäger
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 § 8 Abs. 3 MarkenG

Leitsatz:

Als Gattungsbezeichnung sog. Fantasy-Comic-Figuren entbehrt die Wortfolge „Die Drachenjäger“ für mediale Waren und Dienstleistungen (Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger, Spiele und Spielzeug, Unterhaltung, Telekommunikation) jeglicher Unterscheidungskraft (Abgrenzung zu BPatG GRUR 2006, 593 – Der kleine Eisbär).

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BPatG: Der kleine Eisbär

BPatG, Beschluss vom 08.02.2006 – 32 W (pat) 269/03„Der kleine Eisbär“
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

1. Wortzeichen, die nach Art eines Phantasietitels gebildet sind, sind einem Markenschutz grundsätzlich auch insoweit zugänglich, als die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können.

2. Ob eine Wortmarke in diesem Sinne Phantasiecharakter aufweist, kann nur anhand der konkreten Gestaltung der Marke beurteilt werden.

3. „Der kleine Eisbär“ ist u. a. schutzfähig für bespielte Datenträger, belichtete Filme und Druckereierzeugnisse.

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