LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.10.2008 – 2-03 O 509/08 –
§§ 5, 15 MarkenG
Durch die Nutzung der Bezeichnung „WHO’S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE“ auf der Internetseite www.whoswhointl.com entsteht Verwechslungsgefahr mit der von der Antragstellerin verlegten Zeitschrift mit dem Titel „WHO’S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE“. (Rn. 7)