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Tchibo stoppt Werbung mit Slogan „Jedem den Seinen“

„Jedem den Seinen“ Werbung für Kaffeesorten.

Agentur: unbekannt für Tchibo
Todesursache: Tchibo und Esso haben eine gemeinsame PR-Aktion gestoppt, die bundesweit an rund 700 Tankstellen unter dem Slogan „Jedem den Seinen“ für Kaffeesorten warb. Die Redewendung „Jedem das Seine“ („suum cuique“) hatten die Nationalsozialisten missbraucht: Er stand über dem Eingang des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar. Geprägt hatte ihn allerdings der Philosoph Cato der Ältere vor mehr als 2000 Jahren; er meinte ihn positiv: Jeder Mensch soll sein Leben so gestalten können, wie er es möchte. (Tchibo, Esso und die eigene Nase via Werbeblogger).

Tchibo-Sprecherin Angelika Scholz erklärte, das Unternehmen habe „nie die Absicht gehabt, Gefühle zu verletzen“.

Tchibo sind nicht die Ersten, die hier historische Erinnerungslücken zeigen. 1998 bewarb Nokia mit dem Slogan austauschbare Handy-Gehäuse. Der Handelskonzern Rewe warb mit einem Prospekt, in dem es hieß: „Grillen: Jedem das Seine“. 1999 stoppte Burger King in Erfurt nach Protesten eine Handzettel-Aktion mit dem Slogan. 2001 war er Bestandteil einer Werbekampagne für Kontoführungsmodelle der Münchner Merkur-Bank.

BGH: Champagner bekommen – Sekt bezahlen

BGH, Urteil vom 17.01.2002 – I ZR 290/99 – Champagner bekommen, Sekt bezahlen (OLG Köln)
MarkenG § 127 Abs. 3

Der Schutz der geographischen Herkunftsangabe mit besonderem Ruf aus § 127 Abs. 3 MarkenG setzt nicht voraus, daß die geschützte Angabe markenmäßig verwendet wird. Er kann auch eingreifen, wenn eine in besonderer Weise mit Qualitätsvorstellungen verbundene Herkunftsangabe (hier: Champagner) in einem Werbeslogan in einer Weise benutzt wird, die geeignet ist, den Ruf dieser Herkunftsangabe ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise auszunutzen und zu beeinträchtigen.

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