Archiv des Autors: RA Dennis Breuer

OLG Karlsruhe: Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld von Werbe-E-Mails

OLG Karlsruhe Urteil vom 25.10.2006 – 6 U 35/06
Art. 9 Abs. 1 lit. a GMVO

Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld von Werbe-E-Mails als Markenverletzung; Anspruch des Verletzten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz

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BPatG 29 W (pat) 88/02: KielNET

BPatG, Beschluss vom 17.05.2006 – 29 W (pat) 88/02 – „KieINET“
§§ 32 Abs. 2 Nr. 2, 33 Abs. 1, 36 Abs. 2 S. 2 MarkenG

1. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist verpflichtet, vor Prüfung der Schutzfähigkeit den Anmeldetag der eingereichten Markenanmeldung festzustellen.

2. Die Zuerkennung eines Anmeldetags setzt die Einreichung einer eindeutigen Markenwiedergabe voraus (§ 33 Abs. 1 i. V. m. § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).

3. Die Einreichung eines einzigen Antragsvordrucks mit mehreren Markenwiedergaben erfüllt jedenfalls dann nicht die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags, wenn der Anmelder nur eine einzige Anmeldegebühr entrichtet. In diesem Fall kann erst der Tag als Anmeldetag zuerkannt werden, an dem der Anmelder wirksam bestimmt, für welche der eingereichten Wiedergaben der Schutz beansprucht wird (§ 36 Abs. 2 S. 2 MarkenG).

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BGH: Malteserkreuz

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 – I ZB 28/04Malteserkreuz (Bundespatentgericht)
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

a) Behält der mit der älteren Marke identische oder ähnliche Bildbestandteil einer aus einem Wort- und einem Bildbestandteil bestehenden jüngeren Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung, kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein. Dies kann auch anzunehmen sein, wenn das mit dem übernommenen Bestandteil identische oder ähnliche ältere Zeichen nicht über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügt und der Gesamteindruck der zusammengesetzten jüngeren Marke von dem anderen Bestandteil dominiert oder geprägt wird (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 6.10.2005 – C-120/04, GRUR 2005, 1042 = WRP 2005, 1505 – THOMSON LIFE).

b) Einer schwarz-weiß eingetragenen Bildmarke kann grundsätzlich auch die durch Benutzung in irgendeiner anderen Farbe erworbene Kennzeichnungskraft zugerechnet werden, wenn sich durch die Wiedergabe in der anderen Farbgestaltung die Charakteristik der Marke nicht ändert.

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OLG Koblenz: Apothekensoftware mit Gutscheinfunktion

Das Landgericht hat mit Recht angenommen, dass die von der Verfügungsklägerin beanstandete Integration des Softwaremoduls rechts- und wettbewerbswidrig sei.

OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2006 – 4 U 1680/05 – Wettbewerbswidrigkeit von Apothekensoftware mit Gutscheinfunktion

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OLG Karlsruhe: Heute zahlt Deutschland keine MwSt. – Alle Produkte dadurch 16 % billiger!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.11.2006 – 6 U 227/05
§§ 3, 5 Abs. 1, 4 UWG

Leitsätze

1. Ist bei der Werbung mit herabgesetzten Preisen streitig, ob und in welchem Zeitraum der bisherige Preis gefordert worden ist, trifft denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat, nicht nur die Beweislast, sondern auch die Darlegungslast.

2. Zum Umfang des Unterlassungsanspruchs, wenn ein bestimmter Preisvorteil für „alle Produkte“ beworben wird, dieser jedoch bei einigen Produkten in Wirklichkeit geringer ist.

3. Zur Konkretisierung des Verbotsausspruchs bei der Werbung mit herabgesetzten Preisen, wenn der bisherige Preis nur für eine „unangemessen kurze Zeit“ gefordert worden ist.

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BPatG: Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

BPatG, Beschluss vom 07.08.2006 – 25 W (pat) 73/04 – Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren
§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO i. V. m. § 61 Abs. 1 RVG

Für markenrechtliche Widerspruchs-Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht beträgt der gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmende Gegenstandswert im Regelfall 20.000,– EURO.

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BPatG: Drillisch ALPHATEL/ALCATEL

BPatG, Beschluss vom 06.07.2006 – 27 W (pat) 70/05 – Drillisch ALPHATEL/ALCATEL
§ 9 MarkenG

Für eine Ausweitung der THOMSON LIFE-Rechtsprechung des EuGH auf die Bildung einer jüngeren Marke, die aus einem mit der Widerspruchsmarke lediglich ähnlichen Zeichen und dem Unternehmens-Kennzeichen des Inhabers der angegriffenen Marke zusammengesetzt ist, besteht keine Veranlassung.

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KG Berlin: Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls

KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2006 – 5 W 47/06 – Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls
§ 93 ZPO, § 55 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Leitsatz

Auch bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls unterliegt der Kläger grundsätzlich der vorprozessualen Abmahnlast, selbst wenn ihm insoweit materiell-rechtlich kein Kostenersatz zusteht (Rn.8).

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