Schlagwort-Archive: Nichtbenutzung

BGH: ZAPPA Urteil vom 31.05.2012 – I ZR 135/10

a) Eine Gemeinschaftsmarke (hier: ZAPPA), die aus dem Nachnamen einer bekannten Person (hier des Musikers Frank Zappa) besteht, wird durch die Verwendung eines Domainnamens, der aus dem Namen dieser Person und der Top-Level-Domain gebildet ist (hier: zappa.com), nicht rechtserhaltend im Sinne von Art. 15 Abs. 1 GMV benutzt, wenn der Verkehr diesem Domain-namen nur den beschreibenden Hinweis entnimmt, dass auf der so bezeichneten Internetseite Informationen über Werk und Leben der Person zu finden sind, und diese Erwartung auch dem Inhalt der Internetseite entspricht.

b) Wird eine Gemeinschaftsmarke (hier: ZAPPA) in einer von der Eintragung abweichenden Form benutzt (hier: ZAPPA Records), liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 15 Abs. 2 Buchst. a GMV, durch die die Unterscheidungskraft der Marke unbeeinflusst bleibt, nicht vor, wenn das angesprochene Publikum nur in der abgewandelten Form eine kennzeichenmäßige Verwendung (hier: „ZAPPA Records“ als Hinweis auf eine Gesellschaft zur Produktion von Mu-sikaufnahmen) sieht.

BGH, Urteil vom 31.05.2012 – I ZR 135/10ZAPPA
Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 15 Abs. 1 und 2 Buchst. a, Art. 50 Abs. 1 Buchst. a, Art. 95 Abs. 3; MarkenG § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1 und 3

Weiterlesen

BPatG: Wort-/Bildmarke „TAZZA D`ORO“ verwechslungsfähig mit der älteren Wortmarke „PIAZZA D`ORO“ Beschluss vom 17.02.2011 – 25 W (pat) 199/09

Ausgehend von Warenidentität bzw. hoher Warenähnlichkeit und einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke „PIAZZA D´ORO“ hält die angegriffene Marke „TAZZA D´ORO“ den gebotenen Abstand zur Widerspruchsmarke nicht ein.

Bereits in schriftbildlicher Hinsicht weist der Wortbestandteil der angegriffenen Marke erhebliche Übereinstimmungen zu der Widerspruchsmarke auf. „TAZZA D´ORO“ und „PIAZZA D´ORO“ sind bis auf den ersten bzw. die ersten beiden Buchstaben identisch und nahezu gleich lang.

Bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken ist grundsätzlich von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt, weil dieser die einfachste Möglichkeit bietet, diese zu benennen (vgl. BGH GRUR 2001, 1158 – Dorf MÜNSTERLAND). Das gilt regelmäßig auch für die Fälle, in denen das Wort größenmäßig hinter dem Bild zurücktritt.

BPatG, Beschluss vom 17.02.2011 – 25 W (pat) 199/09PIAZZA D`ORO gegen TAZZA D`ORO
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

Weiterlesen

BPatG: FRUIT SHOT – rechtserhaltende Benutzung des Markenwortes durch „Fruitshot®“ Beschluss vom 19.01.2011 – 26 W (pat) 11/10

Die angegriffene Marke „FRUIT SHOT“ ist wegen Verwechselungsgefahr mit der wortgleichen Widerspruchsmarke „FRUIT SHOT“ zu löschen.

Die allein beanstandete Verwendung des Wortes „Fruitshot®“ anstelle von „FRUIT SHOT“ stellt eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „FRUIT SHOT“ im Sinne des § 26 Abs. 1, 3 MarkenG dar. Dem steht nicht entgegen, dass sich das schwach kennzeichnungskräftige Markenwort zur Beschreibung des in räumlicher Nähe zu „Fruitshot®“ ebenfalls auf dem Etikett erwähnten Fruchtsaft – Mineralwassergemisches eignet und in einer im Vergleich zur Registereintragung leicht veränderten Schreibweise verwendet wird.

BPatG, Beschluss vom 19.01.2011 – 26 W (pat) 11/10FRUIT SHOT
§§ 66 Abs. 1 S. 1, 42 Abs. 1, 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

Weiterlesen

BPatG: Prinzessin von Hohenzollern Beschluss vom 13.01.2011 – 25 W (pat) 21/10

Der Widerspruch gegen die Eintragung der Marke „Prinzessin von Hohenzollern“ aus der IR-Marke „Prinz von Hohenzollern“ war gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 MarkenG i. V. m. §§ 107 Abs. 1, 115 Abs. 2, 116 Abs. 1 MarkenG zurückzuweisen, da die Widersprechende nach Erhebung der Nichtbenutzungseinrede im Beschwerdeverfahren eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke im maßgeblichen Benutzungszeitraum für keine der Waren, auf die sie den Widerspruch gestützt hat, glaubhaft gemacht hat.

BPatG, Beschluss vom 13.01.2011 – 25 W (pat) 21/10Prinzessin von Hohenzollern
§ 43 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 MarkenG i. V. m. §§ 107 Abs. 1, 115 Abs. 2, 116 Abs. 1 MarkenG

Weiterlesen

BPatG: „Sammy’s Super Sandwich“ schlägt „Sammy“ – Verwechslungsgefahr zwischen Marken Beschluss vom 19.08.2010 – 25 W (pat) 6/09

Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke “Sammy’s Super Sandwich” reicht der geringe Unterschied der beiden miteinander zu vergleichenden Markenwörter “Sammy” und “Sammy’s” nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken zu verneinen.

BPatG, Beschluss vom 19.08.2010 – 25 W (pat) 6/09Sammy’s Super Sandwich
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

Weiterlesen

OLG Frankfurt: Markenmäßige Benutzung einer Bildmarke „Medusa“ im Rahmen der Verwendung als Tischmosaik

Leit- oder Orientierungssatz

Für die Frage, ob eine Bildmarke zeichenmäßig oder lediglich als Designelement verwendet wird (hier: Wiedergabe als Tischmosaik), ist auch die Kennzeichnungskraft der Klagemarke sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen Klagemarke und der angegriffenen Ausführungsform von Bedeutung.

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2009 – 6 U 88/08Markenmäßige Benutzung einer Bildmarke im Rahmen der Verwendung als Tischmosaik
Art. 6 EGV 40/94, Art. 9 EGV 40/94

Aufgehoben durch BGH: Medusa Urteil vom 24.11.2011 – I ZR 175/09

Weiterlesen

LG Düsseldorf: „Uludag“ – Teillöschung einer Marke wegen Nichtbenutzung

Grundsätzlich trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die Nichtbenutzung. Gemäß § 242 BGB kommt ihm aber eine Darlegungs- und Beweiserleichterung zugute, da es sich bei der Nichtbenutzung um eine negative Tatsache handelt, die in der Sphäre des Beklagten liegt, so dass diesem die Benutzungsinformationen ohne weiteres zugänglich sind, während sie für den Kläger nicht bzw. nur mit unzumutbarem Aufwand beschaffbar sind. Der Beklagte ist nach diesen Grundsätzen demnach verpflichtet, zu der Nutzung der Marke substantiiert vorzutragen.

Ein pauschales Vorbringen aus dem nicht ersichtlich ist, wann, wie, wo und in welchem Umfang entsprechende Produkte unter der Marke vertrieben worden sind, genügt nicht.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2010 – 2a O 179/04Uludag
§§ 49 Abs. 1, Abs. 3, 55 Abs. 2 Nr. 1, 26 MarkenG

Weiterlesen

KG Berlin: Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls

KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2006 – 5 W 47/06 – Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls
§ 93 ZPO, § 55 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Leitsatz

Auch bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls unterliegt der Kläger grundsätzlich der vorprozessualen Abmahnlast, selbst wenn ihm insoweit materiell-rechtlich kein Kostenersatz zusteht (Rn.8).

Weiterlesen