Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke “Sammy’s Super Sandwich” reicht der geringe Unterschied der beiden miteinander zu vergleichenden Markenwörter “Sammy” und “Sammy’s” nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken zu verneinen.
BPatG, Beschluss vom 19.08.2010 – 25 W (pat) 6/09 – Sammy’s Super Sandwich
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG