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KG Berlin: Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls

KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2006 – 5 W 47/06 – Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls
§ 93 ZPO, § 55 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Leitsatz

Auch bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls unterliegt der Kläger grundsätzlich der vorprozessualen Abmahnlast, selbst wenn ihm insoweit materiell-rechtlich kein Kostenersatz zusteht (Rn.8).

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