Das Landgericht hat mit Recht angenommen, dass die von der Verfügungsklägerin beanstandete Integration des Softwaremoduls rechts- und wettbewerbswidrig sei.
OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2006 – 4 U 1680/05 – Wettbewerbswidrigkeit von Apothekensoftware mit Gutscheinfunktion