Archiv der Kategorie: Marken und Kennzeichen

Urteilsdatenbank Markenrecht: Ausgewählte Urteile informieren über die aktuelle Entscheidungspraxis der Gerichte.

BPatG: Die Drachenjäger

BPatG, Beschluss vom 05.11.2008 – 32 W (pat) 61/07Die Drachenjäger
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 § 8 Abs. 3 MarkenG

Leitsatz:

Als Gattungsbezeichnung sog. Fantasy-Comic-Figuren entbehrt die Wortfolge „Die Drachenjäger“ für mediale Waren und Dienstleistungen (Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger, Spiele und Spielzeug, Unterhaltung, Telekommunikation) jeglicher Unterscheidungskraft (Abgrenzung zu BPatG GRUR 2006, 593 – Der kleine Eisbär).

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LG Berlin: Aeroflot

LG Berlin, Urteil vom 18.09.2008 – 15 O 698/06Aeroflot T-Shirt
§§ 14 Abs. 6, 4 Nr. 1. 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das Anbieten eines T-Shirts mit einem Schriftzug auf ebay, der nahezu identisch mit der streitgegenständlichen Bildmarke ist, stellt einen markenrechtlich relevanten Verstoß dar.

Derjenige, der im Geschäftsverkehr mit gekennzeichneten Waren tätig ist, trifft eine gesteigerte Überwachungs- und Erkundigungspflicht.

Die vorgerichtliche Tätigkeit in Form der Abmahnung ist nicht in jedem Fall mit der gerichtlichen Vertretung in Markenstreitigkeiten gleich zu setzen. Ein Verstoß kann derart eindeutig sein, dass die Hinzuziehung eines Patentanwalts sich als rechtsmissbräuchlich darstellt.

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OLG Düsseldorf: PARICO

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2008 – I-20 U 93/07
§ 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG

Im Falle einer beanstandeten Werbung besteht ein hinreichender Inlandsbezug schon dadurch, dass sich der Inhalt einer streitigen Domain auch an potentielle Kunden in Deutschland richtet. Dies kann über einen Link „Deutsche Version“ geschehen und durch die aktive Werbung, die an deutsche Kunden gerichtet ist.

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OLG Köln: TUC-Salzcracker

OLG Köln, Urteil vom 12.12.2008 – 6 U 143/04TUC-Salzcracker
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die Kennzeichnungskraft der Klagemarke „Salzcracker“ und deren Ähnlichkeit mit dem Cracker der Beklagten sind trotz Warenidentität zu gering, um eine Verwechslungsgefahr begründen zu können. (Im Anschluss an BGH – I ZR 18/05 – TUC-Salzcracker)

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BPatG Entscheidungen 4/2009

Die Veröffentlichungen der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts in der 4. Woche 2009:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 124/07Rennbahn Hoppegarten für Dienstleistungen der Klassen 41: sportliche und kulturelle Aktivitäten, Unterhaltung; und 43: Verpflegung und Beherbergung von Gästen“. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 109/07Welcome to the Weekend für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 41. BPatG Volltext

BPatG: Lackdoktor

BPatG, Beschluss vom 17.12.2008 – 28 W (pat) 118/07
§§ 48, 50, 54 MarkenG

Leitsatz:

Kein Rechtsschutzinteresse des Löschungsantragstellers auf Fortsetzung des Löschungsverfahrens (Löschung „ex tunc“) bei Verzicht auf die angegriffene Marke und individueller Freistellung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.

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BPatG: JAVA Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 129/07

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 129/07JAVA
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

Die Eintragung des Zeichens „JAVA“ unterliegt für die Waren „Schokolade“ und „Schokoladewaren“ als beschreibende Angabe dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

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BPatG: ARTLAND

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 26 W (pat) 25/08ARTLAND
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG

Es steht der Schutzfähigkeit der Bildmarke „Artland“ nicht entgegen, dass die Bezeichnung „Artland“, der Name einer Samtgemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Osnabrück ist und damit auch als geografische Herkunftsangabe dienen kann, wenn die Samtgemeinde Artland überregional relativ unbekannt ist.

Der dem englischen Grundwortschatz zuzurechnende Begriff „Art“ ist dem deutschen Durchschnittsverbraucher der einschlägigen Waren und Dienstleistungen in der Bedeutung „Kunst“ wesentlich geläufiger und wird in der Abfolge der Wörter „Art“ und „land“, im Sinne von „Kunstland“ und damit als Bezeichnung einer Verkaufsstätte von Kunst verstanden.

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EuGH: Wellness

EuGH, Urteil vom 15.01.2009 – C?495/07 –
Marken – Richtlinie 89/104/EWG – Art. 10 und 12 – Verfall – Begriff der ‚ernsthaften Benutzung‘ einer Marke – Anbringung der Marke auf Werbegegenständen – Gegenstände dieser Art, die kostenlos an Käufer anderer Waren des Markeninhabers abgegeben werden

Die Art. 10 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke, wenn er diese auf Gegenständen anbringt, die er den Käufern seiner Waren kostenlos mitgibt, diese Marke für die Klasse, zu der die betreffenden Gegenstände gehören, nicht ernsthaft benutzt.

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