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dsds-news gewinnt gegen RTL vor dem Landgericht Berlin: Kein Anspruch auf Übertragung der Domain dsds-news.de

Es gibt Neues im Streit zwischen RTL und der Fanseite dsds-news. Vor dem Landgericht Berlin hatte die von dem Betreiber von dsds-news eingereichte Feststellungsklage Erfolg. Das (Versäumnis-)Urteil gegen RTL kann hier (PDF) nachgelesen werden.

RTL gegen dsds-news – Was bedeutet das Urteil? – Die Domain dsds-news.de

Mit dem Urteil ist der Streit um dsds-news.de noch nicht zu Ende.

Zur Erinnerung: RTL hatte die Fanseite dsds-news.de abgemahnt und nicht nur Ansprüche aus Markenverletzung geltend gemacht, sondern auch die Übertragung der Domain gefordert.

Wie bereits in dem ersten Beitrag geschrieben, ist die Übertragung einer Domain rechtlich jedoch nicht mehr ganz so einfach durchzusetzen.

Deshalb hatte die Kanzlei Kalckreuth, die dsds-news in dem Streit vertritt, vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung erhoben, dass keine Ansprüche auf Übertragung verschiedener Domains mit dem Bestandteil DSDS bestehen.

Nachdem RTL auf die Klage nicht reagierte, erging nun ein Versäumnisurteil entsprechend dem Klageantrag. Da gegen die Klage keine Argumente vorgebracht wurden, hat sich das Gericht auch nicht mit der Frage eines Übertragungsanspruchs auseinandergesetzt, sondern allein festgestellt, dass Ansprüche auf Übertragung von auf den Kläger registrierten Domains, die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit mit der Marke DSDS haben, nicht bestehen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Versäumnisurteil kann innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils Einspruch eingelegt werden.

Für RTL war die Klage vor dem LG Berlin jedoch nur ein Nebenschauplatz. Da kein Interesse an einer Nutzung der Domain bestehe, habe man das Thema nicht weiter verfolgt.

Was klärt das Urteil nicht? Die Verletzung der Marke DSDS durch dsds-news

Die entscheidende Frage, ob das Internetangebot unter dsds-news.de eine Markenverletzung von DSDS darstellt, ist noch ungeklärt und wird vor dem Landgericht Köln verhandelt werden. Dort hat RTL Klage wegen Verletzung der Marke DSDS gegen dsds-news.de eingereicht. Bei RTL heißt es hierzu: „Wir stehen zu 100% hinter Fansites. Der Betreiber von „dsds-news.de“ ist kein Fan, ihm geht es nur rein um die Befriedigung kommerzieller Interessen auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung gegen uns. Es geht uns darum, echte Fansites zu schützen und gegen kommerzielle Anbieter, die unser Markenrecht verletzen, vorzugehen. Und das verfolgen wir entschieden weiter.“

In der Klage macht RTL daher, gestützt auf § 14 MarkenG, Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend.

In der Klageerwiderung (PDF) verteidigt sich dsds-news im Wesentlichen folgendermassen:

– Eine kommerzielle Nutzung liege nicht vor. Die (geringen) Einnahmen aus der Werbung dienen nur der Kostendeckung zur Pflege des Angebots.

– Es liege keine markenmäßige Nutzung von DSDS vor, da es sich bei dsds-news.de um ein Themen-Portal mit redaktionellem Schwerpunkt handelt, das durch die Pressefreiheit geschützt sei.

– Die Verwendung von DSDS diene nur zur Bestimmung des Themas der Internetseite und ist damit eine nach § 23 MarkenG erlaubte Nutzung. (An dieser Stelle verweist die Klageerwiderung auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.06.2003 – 20 U 196/02 – Porsche SCENELIVE, siehe Beitrag hier).

Ob sich das Gericht den Argumenten anschliesst, wird sich im Juli zeigen. Dann ist die Verhandlung vor dem LG Köln.

LG Berlin: Aeroflot

LG Berlin, Urteil vom 18.09.2008 – 15 O 698/06Aeroflot T-Shirt
§§ 14 Abs. 6, 4 Nr. 1. 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das Anbieten eines T-Shirts mit einem Schriftzug auf ebay, der nahezu identisch mit der streitgegenständlichen Bildmarke ist, stellt einen markenrechtlich relevanten Verstoß dar.

Derjenige, der im Geschäftsverkehr mit gekennzeichneten Waren tätig ist, trifft eine gesteigerte Überwachungs- und Erkundigungspflicht.

Die vorgerichtliche Tätigkeit in Form der Abmahnung ist nicht in jedem Fall mit der gerichtlichen Vertretung in Markenstreitigkeiten gleich zu setzen. Ein Verstoß kann derart eindeutig sein, dass die Hinzuziehung eines Patentanwalts sich als rechtsmissbräuchlich darstellt.

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LG Berlin: Titelschutz bei dem Werktitel „Internetrecht“

LG Berlin, Urteil vom 14.02.2008 – 52 O 416/07Werktitel „Internetrecht“
§ 5 Abs 3 MarkenG, § 15 MarkenG

1. Dem Lehrbuchtitel „Internetrecht“ kommt aufgrund seines beschreibenden Sinngehalts keine Unterscheidungskraft zu und es liegt keine Verwechslungsfähigkeit mit dem „juris Praxiskommentar Internetrecht“ vor.

2. Gerade auch im juristischen Bereich sind beschreibende Titel nicht ungewöhnlich, sondern die Regel. Denn in einer Vielzahl der Fälle wird das Fachbuch durch die mehr oder weniger präzise Beschreibung des Rechtsgebietes benannt, wobei entweder das Hauptgesetz benannt wird (ZPO, BGB, UWG) (…). Insoweit ist der Benutzer durchaus an die beschreibende Verwendung gewöhnt, entnimmt diesem aber in aller Regel keinen Hinweis auf den konkreten Inhalt. Diese Unterscheidung erfolgt durch einen oder mehrere Verfasser oder durch die Kennzeichnung einer bestimmten Reihe.

3. Die Bezeichnung „Internetrecht“ ist ein freihaltebedürftiger Allgemeinbegriff für ein Rechtsgebiet.

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