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BPatG: ARTLAND

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 26 W (pat) 25/08ARTLAND
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG

Es steht der Schutzfähigkeit der Bildmarke „Artland“ nicht entgegen, dass die Bezeichnung „Artland“, der Name einer Samtgemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Osnabrück ist und damit auch als geografische Herkunftsangabe dienen kann, wenn die Samtgemeinde Artland überregional relativ unbekannt ist.

Der dem englischen Grundwortschatz zuzurechnende Begriff „Art“ ist dem deutschen Durchschnittsverbraucher der einschlägigen Waren und Dienstleistungen in der Bedeutung „Kunst“ wesentlich geläufiger und wird in der Abfolge der Wörter „Art“ und „land“, im Sinne von „Kunstland“ und damit als Bezeichnung einer Verkaufsstätte von Kunst verstanden.

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