Archiv der Kategorie: Marken und Kennzeichen

Urteilsdatenbank Markenrecht: Ausgewählte Urteile informieren über die aktuelle Entscheidungspraxis der Gerichte.

BPatG 27 W (pat) 132/08: Bildmarke Oddset

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 132/08
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Einem Eintragungsantrag gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 MarkenG ist dann stattzugeben, wenn keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen. Dies ist positiv festzustellen, um eine Löschung zu rechtfertigen. Im Zweifel ist zu Gunsten der Marke zu entscheiden.

Bei der für Veranstaltung von Lotterien, Veranstaltung von Glücksspielen eingetragenen, farbigen (schwarz, blau, rot, grün) Bildmarke Oddset ist nicht feststellbar, dass sie bereits im Zeitpunkt der Eintragung ein beschreibender Begriff im englischen oder deutschen Sprachgebrauch war.

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OLG Düsseldorf: Rolex S. A. gegen eBay

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2009 – I-20 U 204/02
Art. 98 Abs. 1 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit a) und lit b) GMV

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma ebay-GmbH nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.

Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache am 19. April 2007 (vgl. die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 45/2007 vom 19. April 2007) entschieden, dass die Firma ebay-GmbH als Störerin in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen. Die Prüfungspflichten für den Internetanbieter dürften aber nicht so überspannt werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt werde. Der Bundesgerichtshof hatte die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

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BPatG 33 W (pat) 89/07: Saugauf

BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 33 W (pat) 89/07Saugauf
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

Leitsatz:

Das Freihaltungsbedürfnis an einem i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG waren- und dienstleistungsbeschreibenden Verb erfasst nicht nur die Infinitivform, sondern erstreckt sich regelmäßig auch auf den Imperativ.

Der Imperativ „saugauf“ des Verbs „aufsaugen“ ist für Waren (wie z. B. Staubsaugerfilterbeutel, Staubsaugerbeutel, Filtermaterialien einschließlich Filter aus Papier für Staubsauger), die zur Verwendung im Zusammenhang mit Staubsaugern bestimmt sind und für entsprechende Einzelhandelsdienstleistungen als bloße Bestimmungsangabe nicht eintragungsfähig.

Die regelwidrige Zusammenschreibung vermag nicht schutzbegründend zu wirken.

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BPatG 26 W (pat) 2/08: CCCP

BPatG, Beschluss vom 21.01.2009 – 26 W (pat) 2/08CCCP – Freihaltebedürfnis an einer ehemaligen Staatsbezeichnung
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die auf die ehemalige Sowjetunion hinweisende Kurzbezeichnung „CCCP“ unterliegt für die Waren Bekleidungsstücke, T-Shirts, Sweatshirts einem Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

Die Marke „CCCP“ ist daher wegen eines absoluten Schutzhindernisses zu löschen.

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BPatG Entscheidungen 11/2009

In der 11. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähige Marken

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 132/08 – Bildmarke Oddset BPatG Volltext; siehe auch BPatG, 10.02.2009 – 27 W (pat) 130/08BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 57/07Farbe Lila als im Verkehr für die Ware „Tapetenkleister“ durchgesetzte Marke. Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 52/07medico consult u.a. für Klasse 44: Dienstleistungen im Bereich der Medizin und Gesundheit in Form von Beratungen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.10.2008 – 29 W (pat) 29/07 – Wort-/Bildmarke LandLust für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 8, 16, 25, 29, 35, 41 und 44. BPatG Volltext

Teilweise schutzfähige Marken

BPatG, Beschluss vom 19.11.2008 – 29 W (pat) 22/05 – Wortmarke diabetes club BPatG Volltext

Nicht schutzfähige Marken

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BGH I ZR 30/07: Google Adwords – Keine Verwechslungsgefahr bei Verwendung von fremden Unternehmenskennzeichen (Beta Layout)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 30/07Beta Layout (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4

Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BGH I ZR 139/07: Google Adwords – Keine kennzeichenmässige Verwendung bei beschreibender Angabe (PCB-POOL)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 139/07PCB-Pool (OLG Stuttgart)
MarkenG § 14 Abs. 2

Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BPatG 28 W (pat) 233/07: MINI PLUS

BPatG, Beschluss vom 04.02.2009 – 28 W (pat) 233/07MINI PLUS
§ 8 abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Leitsätze:

1. Das Tatbestandsmerkmal „jegliche“ i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG lässt nicht den Schluss zu, dass bereits jede noch so geringe, irgendwie geartete Unterscheidungskraft ausreichend wäre, um die markenrechtliche Herkunftsfunktion erfüllen zu können. Vielmehr muss bei der Auslegung dieses Rechtsbegriff berücksichtigt werden, dass die Herkunftsfunktion der Marke stets im Vordergrund stehen muss, während weitere mögliche Funktionen – wie etwa eine anpreisende oder produktbeschreibende Funktion – daneben nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen.

2. Ergeben die Feststellungen zur markenrechtlichen Unterscheidungskraft keinen eindeutigen Nachweis dafür, dass die Marke die Herkunftsfunktion erfüllen kann und dass diese Herkunftsfunktion im Vordergrund steht, widerspricht die beantragte Eintragung ins Register dem im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu berücksichtigenden Interesse, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren.

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Kammergericht Berlin: Keine Verwechslungsgefahr bei Titeln AUTO TEST und test

Das Kammergericht Berlin hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Axel Springer Verlag und der Stiftung Warentest zur Frage der Verwendung des Begriffs „Test“ als Titel einer Zeitschrift entschieden.

Die Klage der Stiftung Warentest, die gegen die Verwendung des Titels „Auto Test“ vorgegangen war, wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass zwischen den Titeln „Test“ und „Auto Test“ keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist, da der Begriff „Test“ allein inhaltsbeschreibend ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Springer-Anwalt Cornelis Lehment zu der Bedeutung des Urteils:
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