Schlagwort-Archive: Internetversteigerung

OLG Düsseldorf: Rolex S. A. gegen eBay

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2009 – I-20 U 204/02
Art. 98 Abs. 1 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit a) und lit b) GMV

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma ebay-GmbH nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.

Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache am 19. April 2007 (vgl. die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 45/2007 vom 19. April 2007) entschieden, dass die Firma ebay-GmbH als Störerin in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen. Die Prüfungspflichten für den Internetanbieter dürften aber nicht so überspannt werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt werde. Der Bundesgerichtshof hatte die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

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Hanseatisches OLG: YU-GI-OH!-Karten

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.08.2007 – 5 U 188/06
GMVO Art. 9 Abs. 1 a; VO EG 1383/2003

1. Ein Auslieferungsagent, der damit beauftragt ist, eine in einem Container befindliche Warensendung aus China im Hamburger Hafen in Empfang zu nehmen und einem berechtigten Empfänger in Hamburg gegen Erstattung der im Hafen angefallenen Kosten auszuliefern, ist nicht verpflichtet, die Ware daraufhin zu untersuchen , ob es sich um markenverletzende Ware handelt. Ein Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung kommt frühestens ab dem Zeitpunkt in Betracht, in dem der Agent positive Kenntnis davon erhält, dass es sich um Piraterieware handelt. Diese Kenntnis wird nicht schon durch die Mitteilung des Zolls über die Grenzbeschlagnahme erlangt, die wegen des Verdachts der Markenverletzung nach der VO EG 1383/2003 erfolgt.

2. Aus dem Umstand, dass der Agent in einem der Transportpapiere als Empfänger der Ware bezeichnet wird, begründet allein noch keinen Unterlassungsanspruch des Markenrechtsinhabers unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung.

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