Schlagwort-Archive: Test

KG Berlin: Werbung mit „Testsieger“ – Schutz bekannter Marken außerhalb des geschäftlichen Verkehrs nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften

Leitsätze:

1. Wird in einer parteipolitischen Werbung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs (unter Verwendung fremder markenrechtlich geschützter Kennzeichen) der unzutreffende und rufschädigende Eindruck erweckt, eine bekannte Organisation habe den Service bestimmter Einrichtungen politischer Parteien getestet (und die Einrichtung der werbenden Partei sei „Testsieger“), kann analog § 824 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch begründet sein.

2. Die Anwendung der allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften ist bei einem Handeln im privaten Verkehr ausnahmsweise jedenfalls dann nicht durch die spezielleren Bestimmungen des Markengesetzes ausgeschlossen, wenn ein schwerwiegender rufschädigender Angriff auf die bekannte Marke vorliegt.

KG Berlin, Beschluss vom 10.11.2009 – 5 W 120/09 – „Testsieger“
BGB § 823 Abs. 1, § 824 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

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OLG Köln: Test mit Prestige-Cremes

OLG Köln, Urteil vom 18.02.2009 – 6 W 5/09 – Zur Nachprüfbarkeit einer Testwerbung
UWG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

1. Ein Fernsehspot, in dem die beworbenen Pflegecreme als Sieger in einem (Feuchtigkeits-)Test gegen die teuersten Cremes der führenden Prestigemarken vorgestellt wird, enthält vergleichende Werbung i. S. des § 6 Abs. 1 UWG, auch wenn die Prestigemarken nicht namentlich bezeichnet werden.

2. Die Werbung bezieht sich nicht auf nachprüfbare Eigenschaften i. S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn keine Stelle angegeben ist, wo Informationen über die Modalitäten des durchgeführten Tests zu erhalten sind.

Gegenstandswert: 200.000 €

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Kammergericht Berlin: Keine Verwechslungsgefahr bei Titeln AUTO TEST und test

Das Kammergericht Berlin hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Axel Springer Verlag und der Stiftung Warentest zur Frage der Verwendung des Begriffs „Test“ als Titel einer Zeitschrift entschieden.

Die Klage der Stiftung Warentest, die gegen die Verwendung des Titels „Auto Test“ vorgegangen war, wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass zwischen den Titeln „Test“ und „Auto Test“ keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist, da der Begriff „Test“ allein inhaltsbeschreibend ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Springer-Anwalt Cornelis Lehment zu der Bedeutung des Urteils:
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OLG Hamburg: Test ./. Heimwerker Test

OLG Hamburg, Urteil vom 02.08.2007 – 3 U 158/04 – Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen Test der Stiftung Warentest und Heimwerker Test

Die Klägerin kann von den Beklagten verlangen, dass diese es künftig unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Heimwerker Test“ als Titel einer Fachzeitschrift mit Testberichten über Werkzeuge, Bau- und Gartengeräte zu benutzen.

Die Klägerin kann von den Beklagten nicht verlangen, dass diese es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in allen Schreibweisen und Darstellungsformen die Bezeichnung „Heimwerker Test“ als Titel einer Fachzeitschrift mit Testberichten über Werkzeuge, Bau- und Gartengeräte zu benutzen.

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