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OLG Köln: Test mit Prestige-Cremes

OLG Köln, Urteil vom 18.02.2009 – 6 W 5/09 – Zur Nachprüfbarkeit einer Testwerbung
UWG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

1. Ein Fernsehspot, in dem die beworbenen Pflegecreme als Sieger in einem (Feuchtigkeits-)Test gegen die teuersten Cremes der führenden Prestigemarken vorgestellt wird, enthält vergleichende Werbung i. S. des § 6 Abs. 1 UWG, auch wenn die Prestigemarken nicht namentlich bezeichnet werden.

2. Die Werbung bezieht sich nicht auf nachprüfbare Eigenschaften i. S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn keine Stelle angegeben ist, wo Informationen über die Modalitäten des durchgeführten Tests zu erhalten sind.

Gegenstandswert: 200.000 €

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